1. Tag der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren des Flughafens

Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Köln/Bonn
Anhörung vom 17.09.2018 in Köln
General-Anzeiger-Bonn vom 18.09.2018
Lokalzeit aus Bonn, Min 8:04 bis 10:33

Sartory-Saal vor Beginn der Anhörung (spätere Bild- und Tonaufzeichnungen während der Veranstaltung waren untersagt!)

Mit dem 17.9.18 begann im Sartory-Saal in Köln das förmliche Erörterungsverfahren zum Planfeststellungsverfahren des Flughafens Köln/Bonn
An dieser „Erörterung“ beteiligten sich ca. 130 Privatpersonen bzw. Vertreter von Kommunen, Vereinen und Lärmschutzgruppen.

Direkt nach der Begrüßung und vor dem Einstieg in die veröffentlichte Tagesordnung wurden von den Hauptakteueren Eingangserklärungen (Statements) abgegeben, und zwar in folgender Reihenfolge

der Bürgermeister von Siegburg, Franz Huhn
– der Bürgermeister von Lohmar, Horst Krybus
– der Bürgermeister von Hennef, vertreten durch den 1. Beigeordneten Michael Walter
– die Vorsitzende der Fluglärmkommission, Frau Claudia Wieja
– der Rechtsbeistand der LSG, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Carsten Sommer
– der Geschäftsführer der BI Kölner Süden, Hilmar Orth
– der CDU-Fraktionsvorsitzende im Siegburger Stadtrat,
Jürgen Becker
– der NRW Landtagsabgeordnete der Fraktion die GRÜNEN,
Horst Becker
der Flughafenplaner und -Gutachter, Dieter Faulenbach da Costa
(hat an 40 Flughafenprojekten weltweit mitgewirkt )
der BUND Rhein-Sieg-Kreis, vertreten durch Achim Baumgartner
–  die Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Horst Breidenbach
– die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn, Hennef, vertreten durch Helmut Schumacher (weiterhin durch Albert Müller, Wolfgang Hoffmann und Manfred Stößer)

u.v.a.m.

(Die Stadt Rösrath war – ohne  Redebeitrag – vertreten durch Bürgermeister Mombauer und dem 1. Beigeordneten, Herrn Herrmann.)

Die o. gen. Sprecher, Anwälte und Vertreter der Bürgerinteressen betonten am 1. Tag neben einer Vielzahl harter Fakten gegen die Ausbaupläne in ihren Eingangs-Statements übereinstimmend und sehr deutlich,

  • dass das nun endlich und erstmals stattfindende Planfeststellungsverfahren erst aufgrund einer Klage von Betroffenen überhaupt erst möglich wurde
  • dass die bisherigen Ausbauten und die sehr weitgehenden Regelungen zur Nachtflugoffenheit bis 2030 überhaupt erst möglich wurden aufgrund einer „unheiligen Allianz“ des Flughafens mit dem NRW-Verkehrsministerium, wie dies in keinem anderen Bundesland möglich gewesen wäre.
  • die Appelle von Jürgen Becker, CDU Siegburg, und von Carsten Sommer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, an die Adresse des Flughafens, waren eindeutig und  eindrucksvoll:
    „Beenden Sie diese unheilige Allianz (zwischen Flughafen und dem NRW Verkehrsministerium)  bald und suchen Sie den Konsens mit  den vom Fluglärm Betroffenen! Politische Rahmenbedingungen können sich jederzeit auch ändern!“

Zu den wichtigen lärmmedizinischen Themen werden am 2. Tag (18.09.) Tag u.a. folgende Experten  das Wort ergreifen:

Prof. Dr. med. Eberhard Greiser
(ein Epidemiologe, der im Auftrag des Umweltbundesamts schon mehrere Studien zu den Nachtflugwirkungen im Umfeld von Köln/Bonn verfasste)

Uni- Prof. Dr. med Thomas Münzel, II. Medizinische Klinik Universität Mainz
(Münzel belegte mit einer 2014 veröffentlichten Studie, dass auch junge und gesunde Menschen unter Fluglärmeinfluss Gefäßveränderungen erleiden)

Prof. Dr. rer. Physol. Dipl. Phys. Thomas Penzel, Universitätsmedizin der Charité Berlin (tritt als Gutachter im Auftrag des Flughafens auf)

Die Bezirksregierung wird ein Wortprotokoll aller Anhörungstage anfertigen und anschließend der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Ausbau Flughafen Köln/Bonn – Erörterung ab 17. September

Erörterung im  Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Köln/Bonn ab 17.09.2018, 10 Uhr Sartory-Saal Köln

Für den geplanten Ausbau des Flughafens Köln/Bonn wurden die Planunterlagen vom 6. November bis einschließlich 5. Dezember 2017 öffentlich ausgelegt. Bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Anhörungsbehörde waren im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung ca. 15.800 Einwendungen sowie 43 Stellungnahmen der Behörden und anerkannten Vereinigungen eingegangen. Diese wurden ausgewertet und die Sachargumente dem Flughafen zur Stellungnahme zugeleitet. Im Sommer wurde eine Synopse erstellt, die Gegenstand der Erörterung ist.

Die Erörterung beginnt am Montag, den 17.09.2018, 10 Uhr, im Sartory-Saal, Friesenstraße 44-48, in 50670 Köln .
Kann die Erörterung am 17. September nicht abgeschlossen werden, so wird sie an den nachfolgenden Tagen jeweils ab 9 Uhr fortgesetzt. Für den Erörterungstermin sind bis zum 28.09.2018 zunächst zehn Verhandlungstage vorgesehen.

Tagesordnung zum Erörterungstermin ab Montag, 17.09.2018

Diejenigen, die eine schriftliche Einwendung oder Stellungnahme  eingereicht haben, können die Synopse aller Einwendungen und Stellungnahmen sowie der Gegenäußerungen der Antragstellerin anfordern. Die Versendung der Synopse erfolgt erst rund vier Wochen vor dem Erörterungstermin, sie kann aber schon jetzt über dieses Formular angefordert werden, das an die E-Mailadresse Dez26.FKB@brd.nrw.de geschickt werden muss.Erörterungstermin ist nicht öffentlich

Der Termin ist offiziell auch auf den Seiten der  Stadt Rösrath bekannt gemacht worden:
https://www.roesrath.de/bekanntmachungen.aspx
Eine individuelle Einladung gibt es nicht. Aufgrund der Anzahl der Einwendungen genügt eine öffentliche Bekanntmachung.
Weitere wichtige Informationen zur Teilnahme finden Sie auch im Rundschreiben der Lärmschutzgemeinschaft an ihre Mitglieder.

Sinn und Zweck des Erörterungstermins ist, neben der nochmals umfassenden Information über das Vorhaben, die Herausarbeitung aller für die Entscheidung erheblichen Fakten und Gesichtspunkte. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, ihre bereits schriftlich eingebrachten Einwendungen und
Bedenken zu erläutern und mit dem Vorhabenträger unter Verhandlungsleitung der Bezirksregierung Düsseldorf zu diskutieren.

Teilnahmeberechtigt sind neben dem Vorhabenträger, den Fachbehörden und den Trägern öffentlicher Belange sowie den anerkannten Vereinigungen, die Einwenderinnen und Einwender … sowie betroffene Bürgerinnen und Bürger.  Die Ergebnisse des Termins werden in die weitere Entscheidungsfindung der Planfeststellungsbehörde einbezogen. Im Erörterungstermin selbst wird keine Entscheidung in der Sache getroffen.

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