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Neuaufstellung des Regionalplan – auswirkungen für rösrath

Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln.
Der Regionalrat Köln hatte in seiner 5. Sitzung am 10. Dezember 2021 (auf Grundlage der von der Regionalplanungsbehörde vorgelegten Planunterlagen) beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Der Regionalplan gibt den Rahmen für die Planungen der Stadt vor, insbesondere für den Flächennutzungsplan (FNP) – was dem Regionalplan widerspricht, darf auch nicht im FNP stehen.

 

In einem Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers dazu  heißt es :
… Bei der Gewerbeansiedlung will Rösrath auf Gewerbeflächen in „Lehmbach-Nord“ verzichten, worauf sich die Politik schon lange geeinigt hat. Das Gelände soll als Überschwemmungsfläche dienen und unbebaut bleiben. Dafür soll eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen den Ansiedlungen Hofferhof und Stöcken für Handwerksbetriebe zur Verfügung gestellt werden können. …
Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben innerhalb der Auslegungsfrist vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022 die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplans.

Am Montag, 30. Mai 2022, tagte nun die Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung,. Die umfangreiche Tagesordnung  behandelte im TOP 3:  die Rösrather Stellungnahme zum Regionalplan, Beschlussvorlage zur Stellungnahme zum Regionalplan, Bezirksregierung Köln mit seinen Änderungswünschen!


Warum ist der Regionalplan von besonderer Bedeutung?

Der Regionalplan gibt die Planungsziele für die Gemeinden vor, die diese in der kommunalen Bauleitplanung umsetzen: in der Neuaufstellung des  Regionalplans sind vorgesehene Veränderungen (Zuwachs, Wegfall) von ASB (Allgemeine Siedlungsbereiche) und GIB (Gewerblich und industriell genutzte Bereiche) dargestellt.
Im Vorfeld der Sitzung warnte der RBN in einer Notiz des Kölner Stadt-Anzeiger vor den Folgen der geplanten Änderungen im Regionalplan

Konkret geht es dabei u.a. um die neuen Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB Rö 2,3,4) im Bereich Hoffnungsthal; die Sülzaue westlich von Haus Stade ist in der Abb. mit Rö 2 markiert
 
 
sowie um die Neu-Ausweisung von GIB-Flächen im Bereich östlich vom Hofferhof (Kleinbliersbach-Großbliersbach =Rö8) die auf den folgenden Veränderungskarten in GRÜNmarkiert sind.

 


geplante GIB-Fläche Rö 8 südwestlich der Hofferhofer Str. zw. Klein- und Großbliersbach
Blicke wie diese (Standpunkt Großbliersbacher Weg) wird es bei einer Umsetzung dieser Änderung im Regionalplan dann nicht mehr geben. (re. im Bild die Bushaltestelle Stöcken)

Zitat aus dem KStA: „Eine „ökologische Katastrophe“ wäre … die ins Auge gefasste Ausweisung eines Gewerbegebiets zwischen Kleinbliersbach und Großbliersbach, so vom Hofe. Dadurch würde nicht nur der Weite Blick über die Kölner Bucht zerstört…“

 

Gedächtnis-Protokoll der Planungs-Ausschuss-Sitzung vom 29.05.2022 zu TOP 3: Diskussion der Änderungswünsche zum Regionalplan der Bez.-Reg. Köln
Nach einer kurzen Vorstellung der Änderungswünsche der Stafdt Rösrath durch Herrn Funke erfolgte die Diskussion.
Herr Mohr (GRÜNE):lehnt die Änderungen weitgehend ab (zu viele ASB und Zersiedelung, er fordert die Konzentration auf nur 1 neue Gewerbeansiedlung (Rambrücken) statt 2; ASB nahe Friedhof Volberg wird auch in Frage gestellt, Klares NEIN zum Hofferhof!?
Herr Herrmann
erwidert: Rambrücken noch lange nicht sicher (Anmerkung d. Red. : warum eigentlich? sind die Grundstückspreise zu hoch?),
Druck vom lokalen Klein- und Mittelbetrieben sei hoch; ASB am Büchel/Friedhof sei gut angebunden und absolut sinnvoll.
Herr Büscher
spricht für die ausgewiesenen GIB, Rösrath habe zu wenig Ausdehnungsflächen für Gewerbe
Herr Bachmann (Ausschusvorsitzender)
weist darauf hin, dass nicht zu viel von vornherein gestrichen werden sollte, da die Bez.Reg. sicher selber noch streichen wird und Rösrath froh genug sein kann, wenn überhaupt einige Änderungswünsche berücksichtigt werden.
Herr Steinbach
spricht Rö 9 (lt. Funke für Photovoltaik vorgesehen!) und Rö 8 an
Herr Herrmann:
gibt zu bedenken, dass die vorgelegten Änderungswünsche lange bedacht und entwickelt wurden, vor allem, da weitere GIB im Sülztal zu Recht wegen der ausgewiesenen Überschwemmungsflächen nicht mehr in Frage kommen (so die Rücknahmepreis des ASB in Lehmbach)
Herr Bachmann:
beantragt schließlich Abstimmung zu den Änderungswünschen insgesamt.
Abstimmungsergebnis:
MEHRHEITLICH angenommen bei 1 Gegenstimme (Mohr) und 1 Enthaltung (Schumacher)

Die Beschlussvorlage muss nach dem Zukunftsausschuss vom 18.05.2022 , dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr vom 30.05.2022 und dem Ausschuss für Bau, Landschaft und Vergabe vom 31.05.2022 noch den Stadtrat am  20.06.2022 passieren!