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	Kommentare zu: BEBAUUNGSPLANUNG &#8222;HAUS STAADE&#8220;	</title>
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	<description>für die Erhaltung und aktive Gestaltung der Sülzauen, - für Umwelt-, Natur- und Hochwasserschutz, - für Nachhaltigkeit, Lebensqualität und Bürgerengagement!</description>
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		Von: Verein		</title>
		<link>https://verein.lebenswertes-suelztal.de/bebauungsplanung-haus-staade/#comment-144</link>

		<dc:creator><![CDATA[Verein]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Sep 2026 08:11:59 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Heute betrtichtet der Kölner Stadt-Anzeiger über die zunehmende Kritik an den Vorstellungen zur Bebauungsplanung um Haus Staade:

https://verein.lebenswertes-suelztal.de/wp-content/uploads/2026/09/KStA_20260801_Kritik-zu-Plaenen-Haus-Staade.jpg]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute betrtichtet der Kölner Stadt-Anzeiger über die zunehmende Kritik an den Vorstellungen zur Bebauungsplanung um Haus Staade:</p>
<p><a href="https://verein.lebenswertes-suelztal.de/wp-content/uploads/2026/09/KStA_20260801_Kritik-zu-Plaenen-Haus-Staade.jpg" rel="ugc">https://verein.lebenswertes-suelztal.de/wp-content/uploads/2026/09/KStA_20260801_Kritik-zu-Plaenen-Haus-Staade.jpg</a></p>
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		<title>
		Von: Verein		</title>
		<link>https://verein.lebenswertes-suelztal.de/bebauungsplanung-haus-staade/#comment-143</link>

		<dc:creator><![CDATA[Verein]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Aug 2026 10:51:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Nach Auskunft der Bezirksregierung Köln, die für den Regionalplan zuständig ist, wurde dem Antrag der Stadt Rösrath von 2022 (Ausdehnung des ASB-Bereichs nach Westen Richtung Sülz) bekanntermaßen nicht zugestimmt. Eine Änderung ist auch weiterhin nicht vorgesehen.
Allerdings gibt es Änderungen („Fexibilisierungen“) in der Landesentwicklungsplanung NRW (LEP NRW), die im Ziel 2-3 im „Grenzbereich“ (Unschärfe- Anschlussregelung) folgendes regeln:
Zitat KI:
„Da Regionalpläne oft im Maßstab 1:50.000 gezeichnet sind, weisen die Außengrenzen des ASB eine planerische Bereichsunschärfe auf. Der LEP NRW regelt hierzu eine wichtige Ausnahmen für die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne): [1, 2]

    Anschluss an den Siedlungsraum: Gemeinden dürfen ausnahmsweise Bauflächen im regionalplanerischen Freiraum darstellen, wenn diese unmittelbar an den bestehenden Siedlungsraum anschließen und die Grenze des ASB im Regionalplan nicht auf einer harten, unmissverständlich deutlich erkennbaren Barriere (z. B. einer Autobahn oder einem Fluss) beruht. [1]

    Flächensparende Entwicklung: Diese Flexibilität im Grenzbereich dient dazu, kleinere, bedarfsgerechte Abrundungen im Übergangsbereich zur freien Landschaft zu ermöglichen, ohne dass sofort ein langwieriges Änderungsverfahren des Regionalplans eingeleitet werden muss. [1, 2]“

    In der angehängten Datei &lt;a href=&quot;https://verein.lebenswertes-suelztal.de/wp-content/uploads/2026/08/LEP-Bauleitplanung-im-Grenzbereich-ASB-Freiflaeche.pdf&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt; In der angehängten Datei&lt;/a&gt; findet Ihr mehr dazu!

    Auch wenn die Ausdehnung des kleinen ASB-Bereichs (im Regionalplan braun gefärbt: also unmittelbar um die bestehenden Gebäude von Haus Staade) in die Freifläche nach Westen wohl kaum bis in den Überschwemmungsbereich reichen dürfte, so ist es unserer Einschätzung nach dennoch im Sinne des Hochwasserschutzes nicht vertretbar, da der festgesetzte Überschwemmungsbereich vom Hochwasser 2021 gar übertroffen wurde. Die aktuellen Darstellungen darüber liegen uns leider hierzu (noch) nicht vor.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach Auskunft der Bezirksregierung Köln, die für den Regionalplan zuständig ist, wurde dem Antrag der Stadt Rösrath von 2022 (Ausdehnung des ASB-Bereichs nach Westen Richtung Sülz) bekanntermaßen nicht zugestimmt. Eine Änderung ist auch weiterhin nicht vorgesehen.<br />
Allerdings gibt es Änderungen („Fexibilisierungen“) in der Landesentwicklungsplanung NRW (LEP NRW), die im Ziel 2-3 im „Grenzbereich“ (Unschärfe- Anschlussregelung) folgendes regeln:<br />
Zitat KI:<br />
„Da Regionalpläne oft im Maßstab 1:50.000 gezeichnet sind, weisen die Außengrenzen des ASB eine planerische Bereichsunschärfe auf. Der LEP NRW regelt hierzu eine wichtige Ausnahmen für die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne): [1, 2]</p>
<p>    Anschluss an den Siedlungsraum: Gemeinden dürfen ausnahmsweise Bauflächen im regionalplanerischen Freiraum darstellen, wenn diese unmittelbar an den bestehenden Siedlungsraum anschließen und die Grenze des ASB im Regionalplan nicht auf einer harten, unmissverständlich deutlich erkennbaren Barriere (z. B. einer Autobahn oder einem Fluss) beruht. [1]</p>
<p>    Flächensparende Entwicklung: Diese Flexibilität im Grenzbereich dient dazu, kleinere, bedarfsgerechte Abrundungen im Übergangsbereich zur freien Landschaft zu ermöglichen, ohne dass sofort ein langwieriges Änderungsverfahren des Regionalplans eingeleitet werden muss. [1, 2]“</p>
<p>    In der angehängten Datei <a href="https://verein.lebenswertes-suelztal.de/wp-content/uploads/2026/08/LEP-Bauleitplanung-im-Grenzbereich-ASB-Freiflaeche.pdf" target="_blank" rel="ugc"> In der angehängten Datei</a> findet Ihr mehr dazu!</p>
<p>    Auch wenn die Ausdehnung des kleinen ASB-Bereichs (im Regionalplan braun gefärbt: also unmittelbar um die bestehenden Gebäude von Haus Staade) in die Freifläche nach Westen wohl kaum bis in den Überschwemmungsbereich reichen dürfte, so ist es unserer Einschätzung nach dennoch im Sinne des Hochwasserschutzes nicht vertretbar, da der festgesetzte Überschwemmungsbereich vom Hochwasser 2021 gar übertroffen wurde. Die aktuellen Darstellungen darüber liegen uns leider hierzu (noch) nicht vor.</p>
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		<title>
		Von: Verein		</title>
		<link>https://verein.lebenswertes-suelztal.de/bebauungsplanung-haus-staade/#comment-142</link>

		<dc:creator><![CDATA[Verein]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Aug 2026 07:49:37 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Am 21.08.2026 hat auch der RBN (Bergischer Naturschutzverein e.V.) eine sehr deutliche Stellungnahme gegen diese Planungen des Investors abgegeben:
https://verein.lebenswertes-suelztal.de/wp-content/uploads/2026/08/RBN_Pressemitteilung-August-2026.docx]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 21.08.2026 hat auch der RBN (Bergischer Naturschutzverein e.V.) eine sehr deutliche Stellungnahme gegen diese Planungen des Investors abgegeben:<br />
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