05.02.2026
TERMIN: 3. Stadtrat-Sitzung am 09.02.2026 18 Uhr
im Verwaltungsgebäude Venauen, 2. Etage, Raum C01, Ratssaal
Die kommende Rats-Sitzung verspricht Spannung – hier eine Auswahl:
TOP 3: Einwohnerfragen
TOP 4: Veränderungen in Ausschüssen und Gremien
TOP 6. Haushaltssatzung nebst Entwurf des Haushaltsplans 2026
TOP 8. Änderung der Geschäftskreise des Bürgermeisters und der
Beigeordneten aufgrund der Umsetzung einer geänderten Organisationsstruktur der Stadt Rösrath

Hier stehen enorme Veränderungen in den Zuständigkeiten und Verantwortungsbereichen von Dezernaten und Geschäftskreisen an.
(Der Dezernatsverteilungsplan auf S. 3 der Beschlussvorlage 68/2026 der wird von der Stadt leider nur in sehr mangelhafter Auflösung präsentiert.)
TOP 10. Festlegungen zur Nutzung von Grundstücken in Hoffnungsthal
hier: Änderungen der ursprünglichen Beschlussfassung
TOP 16. Vorkaufsrechtssatzung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 130 „ÖkoTec-Campus Rösrath“
05.01.2026 Bericht im Kölner Stadt-Anzeiger vom 03.01.26

Auf Seite 27 im KStA vom 03.01. berichtet Thomas Rausch in einem Interview mit Bürgermeister Yannick Steinbach und einem weiteren Artikel über Rückblick, Ausblick sowie Investitionen und Schulden der Stadt Rösrath.
Zum Thema HOCHWASSER / -VORSORGE fehlen u.E. wichtige Hinweise zu lfd. bzw. geplanten Projekten mit potenziellen Auswirkungen auf diese Problematik.
01.01.2026
Allen Freunden und Mitgliedern unseres Vereins wünschen wir einen guten Start ins Neue Jahr!
Letzte Meldung aus 2025
21.12.2025 Anmerkung zur Stadtrat-Sitzung vom 15.12.2025
Die Ratssitzung fand im neuen Gebäude im Venauen statt.
Zu TOP 26:
Die Stellungnahme der Stadt Rösrath zur Benehmensherstellung:
„L284 Ersatzneubau Sülzbrücke Lehmbach“ wurde inhaltlich nicht diskutiert sondern unverändert einstimmig verabschiedet.
Unser Verein begrüßt die Deutlichkeit der Stellungnahme im Grundsatz.
Leider war offensichtlich keinem Ratsmitglied aufgefallen, daß der Satz auf Seite 1 „Das Einvernehmen der Stadt Rösrath im vorliegenden Verfahren ist erforderlich“ nicht korrekt ist! In diesem Prozess ist leider nur ein nicht bindendes „Benehmen“ erforderlich!
Somit konnte eine Korrektur hinsichtlich der Vermischung dieser Rechtsbegriffe „Benehmen“ und „Einvernehmen“ nicht erfolgen, die im juristischen Sinne sinnvoll und notwendig gewesen wäre.
Unser Verein hatte im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht (siehe unseren Eintrag vom 10.12. weiter unten!).
Vor der Abstimmung wurden nochmals Stimmen laut, die die teils „freche“ Ignoranz von Strassen.nrw. beklagten.