AKTUELLES 2026

20.05.2026 Aktuelle Pressemitteilung von Strassen.nrw
Rösrath (strassen.nrw). Im Rösrather Ortsteil Lehmbach ist heute (20. Mai 2026) die Behelfsbrücke über die Sülz im Zuge der Landesstraße L284 termingerecht eingehoben worden. Die rund 54 Tonnen schwere Behelfsbrücke („D-Brücke“) mit einer Länge von etwa 26 Metern wurde mithilfe eines Mobilkrans eingesetzt. … Ab dem 18. Juni wird der Verkehr auf die Behelfsbrücke umgelegt. Im Anschluss wird die bestehende Brücke voll gesperrt und für den Abbruch vorbereitet.
Die Behelfsbrücke verfügt über eine Fahrspur sowie einen Gehweg. Der Verkehr wird per Baustellenampel geregelt. Radfahrende werden gebeten, ihr Fahrrad über den Gehweg zu schieben…

DIe einspurige Behelfsbrücke wurde heute auf den Fundamenten eingesetzt – der enge Fuß-Radweg folgt in den kommenden Wochen auf der Südseite

Zum geplanten, kombinierten Geh-Radweg auf beiden Seiten der endgültigen Brücke ab 2027 heißt es jetzt auf einmal:
„… Die Fahrbahn ist beidseitig jeweils 3,50 Meter breit, ergänzt durch einen kombinierten Rad- und Gehweg auf der Südseite und (nur) einen Gehweg auf der Nordseite.
Demnach sind die Pläne zum Geh-Radweg offensichtlich kurzfristig geändert worden: jetzt ist auf der Nordseite also nur noch ein Gehweg geplant!
Das bedeutet, dass es in Zukunft keine andere Lösung für die Radfahrer nach Untereschbach geben wird als auf der falschen Seite und viel zu eng Rad fahren zu müssen.
Damit hat sich das alte, verworfene Radwegekonzept von 2015 (von Robie) – nämlich auf der Nordseite evtl. doch noch eine alternative Lösung zu finden – wohl endgültig erledigt.
Es wird also in Zukunft wahrscheinlich nur noch ein Radfahrstreifen in dieser gefährlichen Kurve möglich sein – aber dann müsste dort wohl Tempo 30 eingeführt – oder eine besondere Gefährdung der Radfahrer in Kauf genommen werden?
Rösrath darf gespannt sein auf das zukünftige Konzept

17.05.2026  Review zum Bürgerabend betr. Überflutungsschutz
Zunächst ein großes Lob an den Veranstalter für die weitgehenden Informationen zum Hochwasserschutz und den Raum für eine ausgiebige Diskussion, um die sich die Stadt in Verbindung mit der Fa. Hydrotec an diesem Abend bemühte.
So waren beispielsweise die differenzierten Simulationen von Hydrotec zur Auswirkung vom Hochwasser der Sülz (von der Westseite) bzw. vom Starkregen (von der Ostseite) betr. geplanter Deichanlage im Bereich des Sülzbogens auch für fachlich Interessierte neu.
Auch die detaillierten Überlegungen zum Knipperbach bzw. 2 seiner Nebengewässer zeigten, dass sich Hydrotec (in Folge unseres Anstoßes, den Knipperbach mit seinen Nebenflüssen als Risikogewässer einzustufen) mit der Problematik und potenziellen Lösungsansätzen intensiv beschäftigt hat.

Insgesamt wurden 24 potenzielle bauliche Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge identifiziert. Zwölf Maßnahmen befinden sich auf rein privatem Grund, acht auf städtischen Grundstücken und vier auf teils städtischen, teils privaten Flächen. Fünf Maßnahmen hat die Stadt zunächst priorisiert und im Rahmen des Informationsabends näher vorgestellt.
Zur Präsentation von Hydrotec (pdf-Datei 6,2 MB)
(korigierte/verbesserte Neufassung nach Rücksprache mit der Stadt bzw. Hydrotec: u.a. wurden die Simulationen für den Sülzbogen durch Screenshots ersetzt, sodass man die Überschwemmung im Einzelbild sehen kann und somit die Maßnahme Sülzbogen verbessert dargestellt ist.)

Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete am 15.05. im Lokalteil Bergisches Land über diese Veranstaltung …

… und betonte dabei, Zitat: „… dass die Meinungen von Stadt und Bürgern sehr weit auseinandergehen. … Da gab es wenig Verständnis dafür, dass Flächen (im Überschwemmungsgebiet), die zwar noch nicht bebaut, aber als Bauland ausgewiesen sind, tatsächlich weiterhin bebaut werden dürfen. Auch wenn das dann die gesamte Situation noch verschärfen wird. Dabei handelt es sich teilweise um jahrzehntealte Bebauungspläne.Die Antwort der Verwaltung war für viele Zuhörer schwer zu akzeptieren: „Das ist geltendes Recht. Egal wie alt der Bebauungsplan ist, er gilt so lange bis er außer Kraft gesetzt wird.“ Es gebe Eigentumsrechte, die dahinter stecken. „Im Zweifel können Sie nicht irgendjemandem irgendwelche Rechte wegnehmen.“…“

Gemeint war hier der Bebauungsplan 55 in Hoffnungsthal-Lehmbach (am nördlichen Stadtausgang, gegenüber vom Lehmbacher Hof), der trotz seiner Rechtskraft seit 2001 inzw. 25 Jahre  überdauert hat – so auch die verheerende Flut von 2021 – ohne dass tatsächliche Ansätze zur Umsetzung getätigt wurden.
Da muss man doch fragen: Wie dringend waren und sind denn die Erweiterungsbegehren zum Gewerbegebiet Lehmbach wirklich, mit denen der BPlan 55 um 2000 herum begründet wurde?  Hätte nicht spätestens nach der Flut diese Genehmigung von der Stadt überdacht werden müssen?
(Hintergrund: eine Genehmigung zur weiteren Aufschüttung (dieser optimal gelegenen Retentionsfläche) dort bis an den alten Bahndamm wurde 2019 erteilt.)

01.05.2026      Überflutungsschutz in Rösrath
Bürgerinfoabend am 12.05.26

Starkregen & Hochwasser – wie kann sich Rösrath besser schützen? Die Stadt lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am 12. Mai 2026 zu einem Infoabend ein. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die Entwicklung eines Handlungskonzeptes für bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Überflutungen im Stadtgebiet…

ein wesentlicher Lösungsansatz: Retentionsraum schaffen – statt zu vernichten (siehe BPlan 55)

Die Veranstaltung dient der transparenten Information der Öffentlichkeit; eine unmittelbare Umsetzung einzelner Maßnahmen ist damit noch nicht verbunden.

Termin: 12. Mai 2026
Uhrzeit: 18:00 bis 20:00 Uhr
Ort: Ratssaal im Verwaltungsgebäude (Venauen 20)

12.04.2026  Frühjahrswanderungen 2026  (Näheres dazu hier)

10.04.2026   Brückenneubauten in Rösrath – mit „Zweierlei Maß“?
Bericht im Kölner Stadt-Anzeiger von heute:
„… Ab Mai soll die Behelfsbrücke hergestellt, ab Juni das alte Bauwerk abgebrochen und mit dem Neubau begonnen werden. Die neue Brücke soll im Frühjahr 2027 für den Verkehr freigegeben werden.
Begleitet wird das Projekt von anhaltender Kritik des Vereins Lebenswertes Sülztal. Er bemängelt, dass den hydraulischen Berechnungen im Auftrag von Straßen NRW zwar geltende – aber bereits veraltete – Hochwasserwerte zugrunde lägen …“

Leider fehlt der Hinweis auf die Stellungnahme der Stadt Rösrath, die in der Stadtrat-Sitzung vom 15.12.2025 verabschiedet wurde und sich heftig gegen diese Planun g ausgedrückt hatte – allerdings ohne jegliche Konsequenzen auf die eigenmächtige Entscheidung von Strassen.nrw (wir berichteten: siehe auch weiter unten unter 21.12.2025)

Zweierlei Maß?
Der heutige Bericht im KStA fußt auf einer Stellungnahme des Vereins Lebenswertes Sülztal e.V. von Ende März zum Artikel im KStA Rhein-Berg vom 18.03.2026
Darin heißt es am Schluss:
Es ergibt sich die absurde Situation, dass an Brücken in der Verantwortung einer Kommune andere (dtl. höhere) Maßstäbe angelegt werden als bei Brückenbauten von Straßen.NRW:
keine deutliche Verbesserung der Hochwassersituation durch den Neubau, keine Betrachtung extremen Hochwassers, keine Verklausungsszenarien bei zusammenrückenden Widerlagern.
Gelten für Brücken des Landes andere physikalische Gesetze als bei kommunalen oder privaten Brücken? Weiß das auch die hochwasserführende Sülz?“

09.04.2026
https://www.wwf.de/energiewende-demo

12.03.2026
WDR: Flughafen Köln/Bonn beantragt dauerhafte Regelung für Nachtflüge
Der Flughafen Köln/Bonn hat eine unbefristete Regelung des Nachtflugverkehrs beim Verkehrsministerium NRW beantragt…
Mehr dazu hier…

10.03.2026
Flughafen beantragt Verlängerung der Nachtflugerlaubnis über 2030 hinaus – unbefristet?

Heute Abend tagt die MV der Lärmschutzgemeinschaft FlughafenKöln-Bonn e.V.  in nKöln-Rath.
Der Aufsichtsrat des Flughafens beantragte beim Ministerium die Verlängerung der Nachtflugregelung über 2030 hinaus. Möglicherweise soll gar eine unbefristete Verlängerung beantragt werden.
Mehr dazu hier…

12.02.2026   Einladung zur Mitgliederversammlung 2026
am 11.03.2026, 18.30 Uhr, Augustinushaus Rösrath

05.02.2026
TERMIN: 3. Stadtrat-Sitzung am 09.02.2026 18 Uhr
im Verwaltungsgebäude Venauen, 2. Etage, Raum C01, Ratssaal
Die kommende Rats-Sitzung verspricht Spannung – hier eine Auswahl:

TOP 3: Einwohnerfragen
TOP 4: Veränderungen in Ausschüssen und Gremien
TOP 6. Haushaltssatzung nebst Entwurf des Haushaltsplans 2026
TOP 8. Änderung der Geschäftskreise des Bürgermeisters und der
Beigeordneten aufgrund der Umsetzung einer geänderten Organisationsstruktur der Stadt Rösrath

Hier stehen enorme Veränderungen in den Zuständigkeiten und Verantwortungsbereichen von Dezernaten und Geschäftskreisen an.
(Dezernatsverteilungsplan auf S. 3 der Beschlussvorlage 68/2026  – von der Stadt leider nur in sehr mangelhafter Auflösung präsentiert.)
TOP 10. Festlegungen zur Nutzung von Grundstücken in Hoffnungsthal
hier: Änderungen der ursprünglichen Beschlussfassung
TOP 16. Vorkaufsrechtssatzung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 130 „ÖkoTec-Campus Rösrath“

05.01.2026 Bericht im Kölner Stadt-Anzeiger vom 03.01.26

Auf Seite 27 im KStA vom 03.01. berichtet Thomas Rausch in einem Interview mit Bürgermeister Yannick Steinbach und einem weiteren Artikel über Rückblick, Ausblick sowie Investitionen und Schulden der Stadt Rösrath.
Zum Thema HOCHWASSER / -VORSORGE fehlen u.E. wichtige Hinweise zu lfd. bzw. geplanten Projekten mit potenziellen Auswirkungen auf diese Problematik.

01.01.2026
Allen Freunden und Mitgliedern unseres Vereins wünschen wir einen guten Start ins Neue Jahr!

Letzte Meldung aus 2025

21.12.2025 Anmerkung zur Stadtrat-Sitzung vom 15.12.2025
Die Ratssitzung fand im neuen Gebäude im Venauen statt.
Zu TOP 26:
Die Stellungnahme der Stadt Rösrath zur Benehmensherstellung:
„L284 Ersatzneubau Sülzbrücke Lehmbach“ wurde inhaltlich nicht diskutiert sondern unverändert einstimmig verabschiedet.
Unser Verein begrüßt die Deutlichkeit der Stellungnahme im Grundsatz.
Leider war offensichtlich keinem Ratsmitglied aufgefallen, daß der Satz auf Seite 1 „Das Einvernehmen der Stadt Rösrath im vorliegenden Verfahren ist erforderlich“ nicht korrekt ist! In diesem Prozess ist leider nur ein nicht bindendes  „Benehmen“ erforderlich!
Somit konnte eine Korrektur hinsichtlich der Vermischung dieser  Rechtsbegriffe „Benehmen“ und „Einvernehmen“ nicht erfolgen, die im juristischen Sinne sinnvoll und notwendig gewesen wäre.
Unser Verein hatte im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht (siehe unseren Eintrag vom 10.12. weiter unten!).
Vor der Abstimmung  wurden nochmals Stimmen laut, die die teils „freche“ Ignoranz von Strassen.nrw. beklagten.

zu den weiteren Mitteilungen aus 2025