Ausbau Flughafen Köln/Bonn – Erörterung ab 17. September

Erörterung im  Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Köln/Bonn ab 17.09.2018, 10 Uhr Sartory-Saal Köln

Für den geplanten Ausbau des Flughafens Köln/Bonn wurden die Planunterlagen vom 6. November bis einschließlich 5. Dezember 2017 öffentlich ausgelegt. Bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Anhörungsbehörde waren im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung ca. 15.800 Einwendungen sowie 43 Stellungnahmen der Behörden und anerkannten Vereinigungen eingegangen. Diese wurden ausgewertet und die Sachargumente dem Flughafen zur Stellungnahme zugeleitet. Im Sommer wurde eine Synopse erstellt, die Gegenstand der Erörterung ist.

Die Erörterung beginnt am Montag, den 17.09.2018, 10 Uhr, im Sartory-Saal, Friesenstraße 44-48, in 50670 Köln .
Kann die Erörterung am 17. September nicht abgeschlossen werden, so wird sie an den nachfolgenden Tagen jeweils ab 9 Uhr fortgesetzt. Für den Erörterungstermin sind bis zum 28.09.2018 zunächst zehn Verhandlungstage vorgesehen.

Tagesordnung zum Erörterungstermin ab Montag, 17.09.2018

Diejenigen, die eine schriftliche Einwendung oder Stellungnahme  eingereicht haben, können die Synopse aller Einwendungen und Stellungnahmen sowie der Gegenäußerungen der Antragstellerin anfordern. Die Versendung der Synopse erfolgt erst rund vier Wochen vor dem Erörterungstermin, sie kann aber schon jetzt über dieses Formular angefordert werden, das an die E-Mailadresse Dez26.FKB@brd.nrw.de geschickt werden muss.Erörterungstermin ist nicht öffentlich

Der Termin ist offiziell auch auf den Seiten der  Stadt Rösrath bekannt gemacht worden:
https://www.roesrath.de/bekanntmachungen.aspx
Eine individuelle Einladung gibt es nicht. Aufgrund der Anzahl der Einwendungen genügt eine öffentliche Bekanntmachung.
Weitere wichtige Informationen zur Teilnahme finden Sie auch im Rundschreiben der Lärmschutzgemeinschaft an ihre Mitglieder.

Sinn und Zweck des Erörterungstermins ist, neben der nochmals umfassenden Information über das Vorhaben, die Herausarbeitung aller für die Entscheidung erheblichen Fakten und Gesichtspunkte. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, ihre bereits schriftlich eingebrachten Einwendungen und
Bedenken zu erläutern und mit dem Vorhabenträger unter Verhandlungsleitung der Bezirksregierung Düsseldorf zu diskutieren.

Teilnahmeberechtigt sind neben dem Vorhabenträger, den Fachbehörden und den Trägern öffentlicher Belange sowie den anerkannten Vereinigungen, die Einwenderinnen und Einwender … sowie betroffene Bürgerinnen und Bürger.  Die Ergebnisse des Termins werden in die weitere Entscheidungsfindung der Planfeststellungsbehörde einbezogen. Im Erörterungstermin selbst wird keine Entscheidung in der Sache getroffen.

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