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– L ä r m a k t i o n s p l a n – viel Lärm — wenig Aktion?

Teil 1: allgemeine Grundlagen der Lärmkartierung


Grundlagen allgemein


Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt es einen gemeinsamen europäischen Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung. Dabei werden nach einheitlichen Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfangreiche, strategische Lärmkartierung ermittelt. Auf Grundlage der Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt.

Umsetzung in Deutschland

Die Umgebungslärmrichtlinie ging mit einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (⁠BImSchG⁠) in deutsches Recht über. Der sechste Teil des BImSchG „Lärmminderungsplanung” umfasst die Paragrafen 47a bis 47f und beinhaltet – neben Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen – Aussagen zu Zuständigkeiten, Zeiträumen und Anforderungen an Lärmkarten und Lärmaktionspläne.

Lärmaktionspläne sind zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Gemeint sind damit belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die gemäß § 47 b Satz 1 Nr. 1 BImSchG als Umgebungslärm bezeichnet werden.

Diese Kriterien sind erfüllt, sobald Lärmkarten vorliegen. Daher sind Lärmaktionspläne für alle Bereiche aufzustellen, für die Lärmkarten vorliegen, unabhängig davon, wie hoch die Lärmpegel in den betreffenden Bereichen sind und ob und wie viele Menschen vom Lärm betroffen sind. Ein Ermessensspielraum besteht nur bei der Frage, ob und welche Maßnahmen vorgesehen werden, nicht aber bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans.
Die Städte und Gemeinden veröffentlichen Ihren Lärmaktionsplan und erteilen Auskünfte über ihre Planung.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept. Der Lärmaktionsplan ist kein einzelner Plan, den man – wie etwa einen Flächennutzungsplan – an die Wand hängen und betrachten kann. Der Lärmaktionsplan besteht aus dem Maßnahmenplan und weiteren dazugehörigen Unterlagen, wie z.B. dem Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten bei der Lärmaktionsplanung zu größtmöglicher Transparenz. Die Öffentlichkeit soll die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne aktiv mitzuwirken. Dazu müssen die zuständigen Behörden die Lärmkarten – auch unter Einsatz der verfügbaren Informationstechnologien – zugänglich machen. Die Öffentlichkeit kann sich über die Lärmsituation informieren und anschließend ihre Interessen zur Lärmminderung in die Lärmaktionspläne einbringen.

Phase 1 der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Öffentlichkeit wird frühzeitig eingeladen, an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken. Dazu werden folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

  • die Ergebnisse der Lärmkartierung (Karten mit Bericht zu den Ergebnissen)
  • die Erforderlichkeit der Planaufstellung bzw. Planüberprüfung
  • die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
  • ggf. der zu überprüfende Lärmaktionsplan und
  • ggf. verschiedene Vorschläge zur Lärmminderung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung jeweiliger Maßnahmen

Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass sich die zuständige Behörde mit den Anregungen inhaltlich auseinandersetzen muss. Die Anregungen müssen nicht zwingend in den Lärmaktionsplan einfließen.

Phase 2 der Öffentlichkeitsbeteiligung
Ortsübliche Bekanntmachung des Lärmaktionsplanentwurfes bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans

  • Gelegenheit für die Öffentlichkeit sich innerhalb einer angemessenen Frist erneut zu äußern
  • Berücksichtigung der Eingaben bei der Entscheidung über die Annahme des Plans

Für einen erfolgreichen Lärmaktionsplan ist es erforderlich, dass alle Beteiligten eng kooperieren. Daher sollte bereits in der Phase 1 der Öffentlichkeitsbeteiligung auch eine Beteiligung anderer Behörden bzw. Fachämtern usw. erfolgen.

Der Maßnahmenkatalog des Aktionsplanes ist das zentrale Element zur Verbesserung der Lärmsituation. Welche Maßnahmen zur Lärmminderung in Frage kommen, hängt oft von verschiedenen Faktoren ab. Meist ist eine Kombination mehrerer Maßnahmen erforderlich, um eine Verbesserung der Situation zu erzielen.

Lärmkartierung: Zu den Lärmkarten
Zu den Lärmkarten der 4. Runde 2022


Für jeden Ort mit bestehenden Lärmkartierungen
können die Lärmkarten zu den Qualitäten des Umgebungslärms (Straße, Schiene, Flug, Industrie) hier eingesehen werden.
Für die verschiedenen Lärmquellen (Straßen, Schienen, Flughäfen und Industrie und Gewerbe) gibt es jeweils spezielle Berechnungsmethoden, nach denen die Ermittlung der Schallpegel erfolgt.


Datengrundlagen Straßenverkehrslärm


Ein europaweit harmonisiertes Berechnungsverfahren (CNOSSOS-EU) ist seit dem 31. Dezember 2018 vorgeschrieben und kommt erstmals bei der vierten Runde der Lärmkartierung 2022 zur Anwendung. Daher sind die Lärmkarten der 4. Runde nicht mit den Lärmkarten der vorherigen Runden vergleichbar.
Die Berechnungsverfahren berücksichtigen neben den jeweiligen Quellgrößen (z.B. Verkehrsstärke und -zusammensetzung, Geschwindigkeit, Straßenoberfläche) auch die Ausbreitungsbedingungen (z.B. Abstand von der Straße, schallmindernde Hindernisse, Einfluss des Geländes).

Die Anzahl der lärmbetroffenen Menschen in Wohnungen, die innerhalb der jeweiligen Isophonen-Bänder liegen, wird ab der vierten Runde nach der „Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm“ (BEB) ermittelt.
Ab der 4. Runde enthalten die Lärmkarten zudem Angaben über die geschätzte Zahl der Fälle

  • ischämischer Herzkrankheiten,
  • starker Belästigungen und
  • starker Schlafstörungen.

In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für die Lärmkartierung zuständig.
Die Gemeinden werden bei der Berechnung der Lärmkarten durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) unterstützt.
Das LANUV betreibt eine moderne Lärmdatenbank mit den notwendigen Daten für die Lärmkartierung und berechnet die Lärmkarten.

Das LANUV nutzt Daten des Landesbetriebs Straßenbau NRW (Straßen.NRW), von GeoBasis.NRW,  IT.NRW (CENSUS), Bezirksregierungen  sowie den Kommunen.

  • Verkehrsmengen und – zusammensetzung
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen
  • Straßenoberfläche
  • Geodaten mit Höhenangaben zur Abbildung der Geländeoberfläche  und Steigungen
  • schallmindernde Hindernisse – Lärmschutzbauwerke
  • Gebäudedaten

Der Hauptaufwand (90 %) bei der Lärmkartierung entsteht bei der Datenerhebung und Datenaufbereitung.

Die Qualität der Kartierungsergebnisse hängt entscheidend von der Qualität der Eingangsdaten ab. Deshalb ist die Qualitätssicherung der Daten sehr wichtig. Das LANUV  erfasst die landesweit verfügbaren Geo- und Verkehrsdaten für die Lärmkartierung, prüft sie auf Plausibilität  und veredelt diese zu dem akustischen Modell, das der Schallausbreitungsrechnung zugrunde gelegt wird. Die Qualitätssicherung erfolgt durch vordefinierte Prüfspezifikationen mit automatisierten Abfragen und Sichtprüfungen. Die zuständigen Städte und Gemeinden können mittels einer zur Verfügung gestellten WebGIS-Anwendung die Eingangsdaten ebenfalls nochmals überprüfen und ggf. korrigieren und ergänzen.

Straßenverkehrslärm
In den Lärmkarten „Straße“ werden die Lärmbelastungen für Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr dargestellt.

Berechnet werden die Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen auf Grundlage von Verkehrsmengen aus der Bundesverkehrswegezählung. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) erhebt diese Zahlen regelmäßig in einem 5-jährigen Turnus.

Alle Modell- und Ergebnisdaten werden über das Internet den Kommunen zum Download zur Verfügung gestellt. Diese Daten dienen den Kommunen als Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Mit den Daten können die Potenziale verschiedener Maßnahmen zur Lärmminderung berechnet werden.

https://www.nwsib-online.nrw.de/
Kartierung der Verkehrswegezählungen von 2019 (KFZ/Tag bzw. Schwerlastverkehr/Tag) am Beispiel Rösrath

https://www.nwsib-online.nrw.de/
Kartierung der Verkehrswegezählungen von 2021 (KFZ/Tag bzw. Schwerlastverkehr/Tag) Schwerlast/Tag) am Beispiel Rösrath, Ortsdurchfahrten gelb markiert!
Die Karte weist für 2021 im Abschnitt der L284 in Hoffnungsthal zw. der Hofferhofer Str. und Lehmbach KFZ-Zahlen < 3 Mill. (7536×365=2,75 Mill.) aus, weshalb dieser Bereich für die 4. Runde des LAP aus der Lärmkartierung verschwindet und somit betr. Lärm offiziell ohne Bedeutung ist – unabhängig davon, wie hoch der Lärm tatsächlich ist/war und dass diese Zahlen von 2021 wegen Corona klar hinterfragt werden müssen.

„Risikogewässer“ Knipperbach? Gemeinsamer Antrag von Stadt, Kreis und Verein

Am 14./15. Juli 2021 wurde Rösrath schwer getroffen von einer Flutkatastrophe, die durch einen räumlich weit ausgedehnten, zeitlich lang andauernden Starkregen ausgelöst wurde. In zerklüfteten Mittelgebirgslandschafen wie an der Ahr oder der Sülz raten Experten wie der Bonner Hydrologe Thomas Roggenkamp seit langem, zur Vorsorge an den Nebenbächen anzusetzen, die sich wie ein Adersystem in die Flüsse ergießen.

Die Gefahr für Rösrath droht auch nicht allein durch die Sülz und nicht erst bei einem räumlich ausgedehnten Starkregen – schon räumlich begrenzte heftige Starkregen können massive Schäden verursachen. Die Verwüstungen am Freibad Hoffnungsthal am 14.7.2021 wurden zum Beispiel einzig und allein durch Sturzfluten des Knipperbachs und seiner Nebenbäche verursacht.

Es gibt weitere Nebengewässer der Sülz, die bei Starkregen große Schäden verursachen können und verursacht haben. Namentlich genannt seien der Rothenbach, der Mühlengraben und der Hammergraben. Das größte Gefahrenpotenzial geht unserer Meinung nach aber vom Knipperbach und seinen Nebengewässern aus, die vor allem die Wohnbebauung an der Bleifelder Straße, das Ortszentrum von Hoffnungsthal und die Bahnstrecke bedrohen. Deshalb haben wir uns als Verein den Knipperbach als erstes vorgenommen – andere Gewässer werden später folgen.

Initiative ergriffen
Um mit der Vorsorge gegen drohende Wassergefahren in der Stadt Rösrath voranzukommen, haben wir die Initiative ergriffen und der Stadt vorgeschlagen, gemeinsam bei der Bezirksregierung die Einstufung des Knipperbachs als Risikogewässer zu beantragen. Bei Bürgermeisterin Bondina Schulze und dem zuständigen Fachbereichsleiter Christoph Herrmann stießen wir mit unserem Anliegen auf offene Ohren. Wir formulierten und begründeten den Antrag, der dann gemeinsam von der Stadt Rösrath, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und unserem Verein an die Bezirksregierung gestellt wurde. Der Antrag wird auch vom Aggerverband und den Stadtwerken unterstützt. Dieser gemeinsame Antrag ist ein wichtiger Schritt nach vorne.

Warum Einstufung des Knipperbachs als Risikogewässer?

Der Knipperbach würde dadurch erst einmal offiziell als Risiko anerkannt, drohende Überschwemmungen müssten analysiert, berechnet und kartiert werden, der Bach würde einer laufenden Beobachtung unterzogen, und Hochwasserschutzmaßnahmen könnten eher gefördert werden. Die Einstufung als Risikogewässer bewirkt allein aber noch keinen besseren Schutz gegen Überflutungen – der wird erst durch Schutzmaßnahmen erreicht.

Generell geht es darum, den Gewässern mehr Raum zu geben, Wasser zurückzuhalten und Fließgeschwindigkeiten zu reduzieren. Das ist im Falle des Knipperbachs besonders schwierig, weil die „natürlichen“ Rückhalteräume fast vollständig bebaut sind. Die Lösungssuche ist auch schwierig wegen der Vielzahl der Betroffenen und Beteiligten mit ihren unterschiedlichen Interessen: Anwohner, Waldbesitzer, Stadt, Stadtwerke, Kreis, Bezirksregierung, Aggerverband, Deutsche Bahn, Naturschutz, usw. Klar ist auch, dass es keine Einzelmaßnahme gibt, mit der alle Probleme gelöst werden können. Einen hundertprozentigen Schutz kann es nicht geben.

Wir versuchen aber, alle Beteiligten mit ins Boot zu holen. Deshalb werden wir in den nächsten Monaten weitere Schritte unternehmen: ein informatives Video über den Knipperbach drehen und veröffentlichen, Begehungen mit Behörden und öffentliche Begehungen anbieten, Vorschläge sammeln und diskutieren, öffentliche Veranstaltungen – möglichst mit der Stadt und anderen – durchführen. Wir haben auch schon ganz konkrete Schutzmaßnahmen vorgeschlagen. Aber sicher kommen von Anwohnern oder anderen Beteiligten noch weitere und vielleicht bessere Vorschläge: die alle müssen besprochen und bewertet werden. Als Verein ziehen wir naturnahe Lösungen technischen Bauwerken vor. Wir wollen jedenfalls die nächsten Monate am Ball bleiben, damit in absehbarer Zeit pragmatisch wirksame Maßnahmen gefunden, beschlossen und umgesetzt werden können.

Für einen besseren Schutz gegen Hochwasser und Starkregen in Rösrath: gemeinsam und konsequent handeln!

Anlagen:
Anlage 1 Risikogebiete
Anlage 2 Risikogebiet an Bleifelder Straße
Anlage 3 Risikogebiet Ortszentrum Hoffnungsthal
Antrag Knipperbach als Risikogewässer mit Unterschriften

Neuaufstellung des Regionalplan – auswirkungen für rösrath

Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln.
Der Regionalrat Köln hatte in seiner 5. Sitzung am 10. Dezember 2021 (auf Grundlage der von der Regionalplanungsbehörde vorgelegten Planunterlagen) beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Der Regionalplan gibt den Rahmen für die Planungen der Stadt vor, insbesondere für den Flächennutzungsplan (FNP) – was dem Regionalplan widerspricht, darf auch nicht im FNP stehen.

 

In einem Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers dazu  heißt es :
… Bei der Gewerbeansiedlung will Rösrath auf Gewerbeflächen in „Lehmbach-Nord“ verzichten, worauf sich die Politik schon lange geeinigt hat. Das Gelände soll als Überschwemmungsfläche dienen und unbebaut bleiben. Dafür soll eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen den Ansiedlungen Hofferhof und Stöcken für Handwerksbetriebe zur Verfügung gestellt werden können. …
Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben innerhalb der Auslegungsfrist vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022 die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplans.

Am Montag, 30. Mai 2022, tagte nun die Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung,. Die umfangreiche Tagesordnung  behandelte im TOP 3:  die Rösrather Stellungnahme zum Regionalplan, Beschlussvorlage zur Stellungnahme zum Regionalplan, Bezirksregierung Köln mit seinen Änderungswünschen!


Warum ist der Regionalplan von besonderer Bedeutung?

Der Regionalplan gibt die Planungsziele für die Gemeinden vor, die diese in der kommunalen Bauleitplanung umsetzen: in der Neuaufstellung des  Regionalplans sind vorgesehene Veränderungen (Zuwachs, Wegfall) von ASB (Allgemeine Siedlungsbereiche) und GIB (Gewerblich und industriell genutzte Bereiche) dargestellt.
Im Vorfeld der Sitzung warnte der RBN in einer Notiz des Kölner Stadt-Anzeiger vor den Folgen der geplanten Änderungen im Regionalplan

Konkret geht es dabei u.a. um die neuen Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB Rö 2,3,4) im Bereich Hoffnungsthal; die Sülzaue westlich von Haus Stade ist in der Abb. mit Rö 2 markiert
 
 
sowie um die Neu-Ausweisung von GIB-Flächen im Bereich östlich vom Hofferhof (Kleinbliersbach-Großbliersbach =Rö8) die auf den folgenden Veränderungskarten in GRÜNmarkiert sind.

 


geplante GIB-Fläche Rö 8 südwestlich der Hofferhofer Str. zw. Klein- und Großbliersbach
Blicke wie diese (Standpunkt Großbliersbacher Weg) wird es bei einer Umsetzung dieser Änderung im Regionalplan dann nicht mehr geben. (re. im Bild die Bushaltestelle Stöcken)

Zitat aus dem KStA: „Eine „ökologische Katastrophe“ wäre … die ins Auge gefasste Ausweisung eines Gewerbegebiets zwischen Kleinbliersbach und Großbliersbach, so vom Hofe. Dadurch würde nicht nur der Weite Blick über die Kölner Bucht zerstört…“

 

Gedächtnis-Protokoll der Planungs-Ausschuss-Sitzung vom 29.05.2022 zu TOP 3: Diskussion der Änderungswünsche zum Regionalplan der Bez.-Reg. Köln
Nach einer kurzen Vorstellung der Änderungswünsche der Stafdt Rösrath durch Herrn Funke erfolgte die Diskussion.
Herr Mohr (GRÜNE):lehnt die Änderungen weitgehend ab (zu viele ASB und Zersiedelung, er fordert die Konzentration auf nur 1 neue Gewerbeansiedlung (Rambrücken) statt 2; ASB nahe Friedhof Volberg wird auch in Frage gestellt, Klares NEIN zum Hofferhof!?
Herr Herrmann
erwidert: Rambrücken noch lange nicht sicher (Anmerkung d. Red. : warum eigentlich? sind die Grundstückspreise zu hoch?),
Druck vom lokalen Klein- und Mittelbetrieben sei hoch; ASB am Büchel/Friedhof sei gut angebunden und absolut sinnvoll.
Herr Büscher
spricht für die ausgewiesenen GIB, Rösrath habe zu wenig Ausdehnungsflächen für Gewerbe
Herr Bachmann (Ausschusvorsitzender)
weist darauf hin, dass nicht zu viel von vornherein gestrichen werden sollte, da die Bez.Reg. sicher selber noch streichen wird und Rösrath froh genug sein kann, wenn überhaupt einige Änderungswünsche berücksichtigt werden.
Herr Steinbach
spricht Rö 9 (lt. Funke für Photovoltaik vorgesehen!) und Rö 8 an
Herr Herrmann:
gibt zu bedenken, dass die vorgelegten Änderungswünsche lange bedacht und entwickelt wurden, vor allem, da weitere GIB im Sülztal zu Recht wegen der ausgewiesenen Überschwemmungsflächen nicht mehr in Frage kommen (so die Rücknahmepreis des ASB in Lehmbach)
Herr Bachmann:
beantragt schließlich Abstimmung zu den Änderungswünschen insgesamt.
Abstimmungsergebnis:
MEHRHEITLICH angenommen bei 1 Gegenstimme (Mohr) und 1 Enthaltung (Schumacher)

Die Beschlussvorlage muss nach dem Zukunftsausschuss vom 18.05.2022 , dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr vom 30.05.2022 und dem Ausschuss für Bau, Landschaft und Vergabe vom 31.05.2022 noch den Stadtrat am  20.06.2022 passieren!

Landtagskandidaten zum Hochwasserschutz

11.05.2022   (update 12.05.)
Landtagskandidaten zum Hochwasserschutz

Sieben Wahlprüfsteine des Vereins Lebenswertes Sülztal
Zehn Monate nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 ist noch fast nichts passiert, um den Hochwasserschutz (im Einzugsgebiet der Sülz betr. Rösrath) erheblich zu verbessern.
Hochwasserschutz ist Ländersache.
Deshalb hat der Verein sieben grundlegende Bausteine zum Hochwasserschutz definiert und die LandtagskandidatInnen dazu  angeschrieben und befragt. Mit Ausnahme von Reul (CDU) und Lemmer (SPD) haben alle angeschriebenen Kandidaten der Wahlkreise WK21 und WK22 geantwortet.
zur Erläuterung:
WK 21 = RBK I (Rösrath, Bergisch-Gladbach); WK 22 – RBK II (Burscheid, Kürten, Leichlingen, Odenthal, Overath, Wermelskirchen)
Im folgenden die Befragung (Prüfsteine), eine Übersicht der Antworten sowie eine Bewertung

Hier finden Sie die Antworten der Landtagswahl-Kandidaten zur Befragung im Einzelnen:
 
… sowie unser Vorschlag für ein interkommunales Hochwasserschutzkonzept an den Aggerverband und seine Antwort darauf:
 

12.05.2022 Ergänzung
Heute berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger über unsere Befragung

Einladung zur (10.) Mitgliederversammlung am 06.05.2022


EINLADUNG  zur MITGLIEDERVERSAMMLUNG am 06. Mai 2022



Liebe Freunde und Mitglieder des Vereins Lebenswertes Sülztal e.V. !

Pandemiebedingt fand unsere letzte Mitgliederversammlung am 07.03.2020 statt – zu einem Zeitpunkt, als in NRW die ersten Fälle von Covid19-Infektionen aufgetreten waren.
Seitdem wurde unsere MV für 2021 – das Jahr, in dem unser Verein sein 10-Jähriges Bestehen „feiern“ konnte – zweimal verschoben, zuletzt sollte sie am am 04.12.2021 stattgefunden haben. Hier nun die
EINLADUNG zur MV am 06. Mai 2022 um 18:30 im Lehmbacher Hof

 

Dokumentation und Diskussion der Hochwasser-Info-tagung und Konsequenzen

Am 12.09.2021 veranstaltete der Verein eine Openair-Fachtagung zu den katastrophalen Starkregen-/Hochwasser-Ereignissen vom 14./15.07.2021 in Rösrath. Hier hatten wir bereits darüber berichtet.

DOKUMENTATION: zu dieser Veranstaltung werden nach und nach die Fach-Beiträge der Referenten sowie der 3 Berichte Betroffenener an dieser Stelle eingestellt bzw. verlinkt werden.

Alle Mitbürger*innen und Betroffene sind eingeladen, sich durch Kommentare am Schluss des Beitrags an einer offenen Diskussion zu beteiligen.


19.09.2021
Heute geht es um ausgewählte Inhalte der
kommenden Stadtrat-Sitzung am 27.09.2021

TOP 14  BP 129 „Sülzufer WestAufstellungsbeschluss

Der unter TOP 14 vorgesehene Aufstellungsbeschluss zum BP 129 „Sülzufer WestHoffnungsthal, täuscht darüber hinweg, dass die gute Absicht, schlimmere Bebauungen verhindern zu wollen, oftmals leider nicht realisiert wird. So wurde auch der BP 115 (Bergische Landstr. – In den Backeswiesen) vor Jahren ins Leben gerufen, um Schlimmeres zu verhindern – mit der Folge, dass 2 große Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen an anderer Stelle entstanden sind, die bei der jetzigen Flut riesige Probleme gemacht haben: hier hatte die Feuerwehr mit mehreren Einsatzfahrzeugen tagelang zu tun, um diese leerzupumpen.
Unser Verein hatte damals davor gewarnt, in diesen Bereichen überhaupt Tiefgaragen zu genehmigen, die für eine Überflutung nicht ausgelegt sind.

TOP 15 – Flächennutzungsplan, 35. Änderung „Retentionsraum Sülzbogen“

Die unter TOP 15 geplante 35. Änderung des FNP bezgl. Retentionsraum Sülzbogen wird begrüßt als ein erster, überfälliger aber sehr richtiger Schritt! Dies kann nur der Anfang weiterer Maßnahmen sein!

TOP 22Fraktionsantrag der Fraktion von ZLR
hier: Beschluss eines Baustopps für alle von der Überschwemmung am 14. und 15.07.2021 betroffenen Gebiete.
Hier fordert  fordert die Politik erste Konsequenzen aus der Flutkatastrophe:



Der Antrag der ZLR basiert auf dem Beschlussvorschlag unseres Vereins mit Begründung, der Ende Juli bereits an alle Ratsfralktionen gesandt wurde.


Was halten Sie von den beabsichtigten Maßnahmen und Vorschlägen? Welche Anregungen haben Sie als Betroffene?
Gerne können Sie sich hier an einer Diskussion beteiligen.
(Eine Anmeldung ist nur beim ersten Mal erforderlich!)

Flutkatastrophe in Rösrath und overath …

Zur Entscheidungsfindung der Politik nach der Flutkatastrophe in Rösrath und Overath

Heute berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger in seinem Lokalteil „Bergisches Land“:

1. über die Umstände und Proteste gegen das geplante Gewerbegebiet in Unterauel
Siehe dazu auch den Beitrag in der WDR-LOKALZEIT vom 12.08.2021 ab Minute 18:50 (Rösrather Bürger*innen fordern Bebauungstopp nach Hochwasser)

2. … über die fehlende Entschlossenheit bei der Rösrather Bürgermeisterin zur Unterstützung einer Informationsveranstaltung zum Thema Hochwasser und -folgen durch den Verein Lebenswertes Sülztal.

Der Verein hält wegen der Dringlichkeit der Informationen – nicht nur für die betroffenen Bürger der Stadt – an seiner Planung für den 11./12.09.2021 fest. Bis dahin sind immerhin 2 Monate nach der Katastrophe vergangen!
Der Veranstaltungsort – Coronaschutzbedingungen werden eingehalten – wird noch bekannt gegeben!
Die Einladung an die Bürgermeisterin zur Beteiligung bleibt weiterhin bestehen.




Lüderich: der Wald – Bedeutung für Klima, Forstwirtschaft und Naherholung

Der Wald am Lüderich – Bedeutung für Klima und Forstwirtschaft, Wiederaufforstung, Nutzung und Schonung im Zeichen von Klimawandel und coronabedingter Zunahme des Nahtourismus

Am 23.01.2021 trafen sich – auf Initiative unseres Vereins – 2 Vorstandsmitglieder mit Herrn Joachim von Lüninck am Lüderich. Herr Lüninck ist Waldbesitzer eines > 100 ha großen Teiles des Waldes am Berg Lüderich, der mit 260 m die höchste Erhebung der Stadt Rösrath darstellt.
Anlass waren die von Herrn Lüninck an mehreren Stellen am Berg Lüderich aufgestellten Schilder, auf denen er Hinweise zur Nutzung an Wanderer und Mountainbiker richtet (siehe weiter unten)!
Es ist unser Ansinnen, uns bezüglich dieser wichtigen Hinweise durch Aufklärung und Informationen mit einzubringen.

Nach einem gut 3-stündigen Vor-Ort-Termin fassen wir hier die wesentlichen Aspekte zusammen:

Infolge der Trockenheit der letzten Jahre und des dadurch begünstigten massiven Borkenkäferfraß und der fast vollständigen Rodung des gesamten Fichtenbestandes ist der Holzmarktpreis weit unten. Herr Lüninck musste ca. 40% seines Baumbestandes abholzen. Über 50 % des Fichtenholzes wird inzw. nach China exportiert. Was nicht für den Holzhandel geeignet ist, wird als Hackholz (HH) selbst verwendet.

Die Wiederaufforstung läuft „händisch“ durch Waldarbeiter aus dem südöstl. Europa mittels „Göttinger Fahrradlenker„, siehe auch folgendes Youtube-Video !
Gepflanzt werden als Alternative zur heinischen Fichte und Kiefer vor allem Douglasie, Küstentanne, Weißtanne und Schwarzmeerkiefer. Solche Neu-Anpflanzungen wurden uns vor Ort demonstriert und dabei wurde uns klar, wie schwierig es teilweise ist, die jungen Setzlinge (die mit nackten Wurzeln in den Waldboden kommen) überhaupt zu erkennen – im Durcheinander von Rodungsfläche und Unterholz. Das Setzen von Laubbäumen soll an den höher gelegenen Stellen im kommenden Frühjahr erfolgen.
Dabei decken sich die teils wohl recht akademisch anmutenden Vorstellungen im Waldbaukonzept NRW (Empfehlungen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung) des Landesbetriebs Wald und Holz in NRW nicht unbedingt mit den praktischen Möglichkeiten vor Ort.
Gepflanzt wird in Reihe und Glied im Abstand von ca. 1,5 – 2 m – in Gruppen: mal nur Douglasie, mal nur Küstentanne… Etwa alle 30 m gibt es durch hohe Baumstümpfe gekennzeichnete Areale, in denen nicht gepflanzt wird, um Schneisen für die Rodungsfahrzeuge frei zu lassen.
Ein Problem bleibt der Schutz der Setzlinge vor dem Menschen – und vor dem Wild. Ein Setzling kostet incl. Pflanzung etwa 2 Euro, incl. mechanischem (Kunststoff-) Schutz noch einmal 4 Euro, was für viele Waldbesitzer kaum finanzierbar ist. Wiederaufforstung ist also eine sehr kostspielige Investition in die Zukunft. Erntereif sind die Nadelbäume erst nach ca. 80 Jahren. Die Nadelbäume, die jetzt neu gepflanzt wurden/werden, sind im Gegensatz zu den flachwurzelnden Fichten Herzwurzler und sollten mit Trockenheit und wärmeren Temperaturen besser zurechtkommen als die Fichten, sofern sie denn anwachsen. Der Frost der vergangenen Wochen könnte dies verhindern. Ob das Pflanzkonzept angesichts des Klimawandels aufgeht ist dennoch keineswegs sicher. Fördermittel sind noch nicht geflossen und auch noch nicht beantragt.

Blick vom Lüderich nach Westen. Die frischen Setzlinge sind erst nach genauem Hinschauen zu erkennen.

Die Setzlinge werden mit Hilfe des sogen. „Göttinger Fahrradlenker“ mit nackten Wurzeln in den Waldboden verbracht. (siehe im Text weiter oben!)

Herr Lüninck demonstriert vom Wild frisch angeknabberte Setzlinge

Die frisch eingesetzten jungen Nadelhölzer befinden sich ziemlich dicht an den Wegen, die auch von Mountainbikern genutzt werden.

Durch die Überhandnahme von Rotwild, überwiegend aus dem Bereich der Wahner Heide, das (u.a. über die Wildbrücke an der A3) in den letzten Jahren zunehmend in die Bereiche vom Königsforst und von dort in den Bereich des Lüderich drängte, sind die Setzlinge extrem gefährdet. Dahin gehend unterscheiden sich auch die Interessen der Jäger und Waldbesitzer! Während der erste nur sehr ausgewählt abschießt, und damit den Bestand nicht hinreichend verkleinert, hat der Waldbesitzer eher Interesse an einer deutlichen Verminderung des Bestands. Schlagworte wie „Wald vor Wild“ oder „Wild vor Wald“ kennzeichnen das. Offensichtlich ist der Schaden für den Wald durchs Wild unvergleichbar größer als der potenzielle Schaden durch Moutainbiker, die in den Augen der Jäger das Wild vertreiben. Dies wiederum sehen die Waldbesitzer keineswegs so – zumindest ist der nachteilige Effekt wohl vernachlässigbar.

Die Waldbenutzer (Spaziergänger, Wanderer, MTBler) wissen meist viel zu wenig über den Wald, seinen Zweck, seine Nutzung, und seine Wiederaufforstung! Der Lüderich ist – anders als große Teile der Wahner Heide oder der Königsforst – nicht Naturschutz- sondern „nur“ Landschaftsschutzgebiet. Daher steht die Nutzung im Sinne der Forstwirtschaft im Vordergrund. Durch den Klimawandel wird diese Nutzung immer risikoreicher und wahrscheinlich auch unrentabler.

Herr Lüninck hatte in schriftlichen Aufrufen an die Waldbenutzer – vor allem auch an die Mountainbiker – mit Hinweisschildern an den entsprechenden Stellen im Wald wiederholt darauf hingewiesen, die „Querfeldein-Trails“ zu meiden (die teilweise mit Brettern abgesperrt wurden) und die ausgewiesenen Wanderwege zu nutzen.

siehe folgende pdf-Dateien:

Waldumbau zu klimastabilen Wäldern

KlimastabilerWaldumbau_Flugblatt

Die wenigen, seit vielen Jahren auch in den online-maps eingetragenen, mit dünner schwarzer Linie gekennzeichneten Wanderpfade sollen allerdings bestehen bleiben. Korrekturen in open-street-map (das auch als Grundlage für die Radsoftware „Komoot“ dient) müssen im Eigentumsbereich der Waldbesitzer immer wieder vorgenommen werden, damit neu eingetragene (illegale) Pfade sich nicht weiter etablieren.

Wir möchten als Verein alle Bemühungen unterstützen, die dabei helfen können, die laufenden Wiederaufforstungsarbeiten nicht zu gefährden, indem wir helfen, über diese Arbeit sachlich und zu informieren und auf den erforderlichen Schutz hinzuweisen!

Dazu gehört insbesondere:
Auf den ausgewiesenen Wanderwegen bleiben – das gilt für Wanderer ebenso wie für Radfahrer!
Mountainbiker sollten keine neuen trails bilden und vorhandene trails abseits der ausgewiesenen Wege nicht mehr nutzen!
Keinen Müll zurücklassen!

Rücksicht wird nach unserer Einschätzung nur dann hinreichend geübt, wenn verstanden wird, welche Maßnahmen der Wiederaufforstung genau erfolgen und wie man dies mglw. vor Ort erkennt.
Unsere Idee: Wir stellen uns vor, am Hochpunkt – also am östlichen Rand des obersten Weges westlich vom Hochbehälter – einen Stein/Findling aufzustellen (aufstellen zu lassen), auf dem der Hochpunkt am Lüderich als solcher markiert wird, verbunden mit einem Info-Hinweis u./o. Infotafel. Um einen solchen Hinweis nicht zu groß werden zu lassen, könnte beispielsweise über das Smartphone mithilfe eines selbst generierten QR-Codes auf eine entsprechende Datei unserer Homepage hingeleitet werden, um nähere Informationen und Bilder abzurufen.

Zum Konflikt zwischen Mountainbiken und Naturschutz
aus dem Interview mit Georg Kestel, BUND Naturschutz
Frage: Hauptsache nicht querfeldein, sozusagen?
Antwort Herr Kestel (BUND) : Ja, so kann man das sagen. Es gibt so einzelne Freigeister, die glauben, sie bewegen sich als Einzelpersonen ganz vorsichtig abseits der Wege; die richten mehr Schaden an als eine Gruppe Biker oder Wanderer, die auf dem ganz normalen Weg unterwegs sind.
siehe auch
https://www.waldsportbewegt.de/

„Wachsende Stadt mit viel Grün“

Im Heimat-Check des Kölner Stadt-Anzeiger vom 19.11.2019
auf Seite 30 und Seite 31 … macht Rösrath eine gute Figur – es wird recht ausgewogen über die Gratwanderung zwischen Nachfrage und Angebot an Wohnungen, zwischen Verdichtung und Erhalt zusammengefasst. Die ausgewählten Bilder vermitteln die positiven Ansichten der Stadt.
Ob weitere Planungen und lfd. Bebauungen – wie die an der Einfahrt zum Reuschgelände – ein anderes Bild vermitteln werden, muss jeder selbst beurteilen … auch, ob damit vom viel gepriesenen dörflichen Charakter und dem Wiedererkennungswert hinreichend viel übrig bleibt.

Ähnliches betrifft die Planungen zur Neugestaltung Sülztalplatz
Am 25.11.2019 um 18.00 Uhr findet die nächste Sitzung des Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschuss statt:
TOP 3: InHK Rösrath-Nord – Neugestaltung des Sülztalplatzes
siehe Ausschussvorlage
In dieser Sitzung wird ein Vertreter des Büros GREENBOX den Entwurf nochmals in groben Zügen vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Details der Planung, auch der verworfenen Alternativen, finden Sie hier: https://www.roesrath.de/planungen.aspx

Die vorgesehene Planung hat in der TAGESPRESSE sowie auf FACEBOOK und Instagram bereits mehrfach kritische Stimmen laut werden lassen:
Kölner Stadt-Anzeiger vom 06.11.2019
Kölner Stadt-Anzeiger vom 12.11.2019
Insbesondere wird bemängelt, dass zu wenig Grün vorgesehen ist und dass das gerade erst aufblühende Grün der damals neu gepflanzten Bäume wieder verschwinden soll. Bürger sind zwar zur Mitgestaltung aufgerufen, diese bezieht sich bedauerlicherweise lediglich auf die Struktur des neuen Pflasters, siehe Kölner Stadt-Anzeiger vom 25.10.2019

Denkmalbereich Volberg
Unser Verein ist sehr froh darüber, das seine Anregung zu einem „Erhaltungsbereich Volberg“ von der Verwaltung insgesamt positiv aufgegriffen wurde. Es ist zu hoffen, dass der Erhalt historischer Viertel auch von den anwohnenden Eigentümern unterstützt wird.
Am 25.11.2019 kommt die aktuelle Beschlussvorlage im Ausschuss zur Abstimmung.

Innenverdichtung und Angepasste Bebauung nach § 34 BauGB

In der Serie „MUSS DAS SEIN?“ beschreibt der Kölner Stadt-Anzeiger den Fall einer strittigen nachbarschaftlichen Bebauung, die dem neuen Bauherrn zwar viel Wohnraum bescheren mag, dem alten Nachbarn aber u.a. mehr Licht wegnimmt, als dies beispielsweise durch eine der nächsten Nachbarschaft mehr angepasste Dachform (Satteldach) in passender Ausrichtung bewirkt hätte.

Hintergrund:

Rösrath expandiert, die Frage nach (bezahlbarem) Wohnraum ist groß und entsprechend nimmt die „Innenverdichtung“ zu. Der Baudezernent Herr Herrmann beschrieb im KStA vor  genau 2 Jahren den Konflikt: „Dringend benötigten Wohnraum schaffen und den Charakter von Rösrath erhalten: Zwischen diesen beiden Kontrapunkten müssen die Planer der Stadtverwaltung zurzeit eine Balance finden.“
Im Nachbarrecht geht es allerdings weniger um diesen allgemeinen Zielkonflikt der Stadtplaner.
Es geht bei der Frage des Baurechts gem § 34 vor allem um die Frage der Rücksichtnahme auf den Bestand.
Ein wichtiges Prinzip des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Einfügungsgebot, dabei geht es um die Frage, ob sich das geplante Gebäude in die nähere Umgebung einfügt.
§ 34 (1) BauGB
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Ob sich ein Vorhaben in diesem Sinne einfügt und mit der Umgebungsbebauung verträglich ist, beurteilt sich im Einzelfall nach dem Gebot der Rücksichtnahme. 

Wie nehme ich frühzeitig Kenntnis von einem geplanten Bauprojekt (Bauvoranfrage) meines Nachbarn?
Eine Beteiligung des Angrenzers ist gesetzlich nur vorgeschrieben, wenn öffentlich-rechtlich geschützte, nachbarliche Belange berührt werden (§ 74 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen), z.B. bei Unterschreitungen der Abstandsflächen oder Überschreitungen der Grenzbebauung. In Fällen, in denen Sie nicht beteiligt werden müssen, haben Sie dennoch das Recht, Einsicht in die Bauakte zu nehmen. Dazu sollten Sie frühzeitig Kenntnis nehmen von entsprechenden Bauvoranfragen, die in der Regel im entsprechenden Ausschuss beraten und beschieden werden.
Dieser Ausschuss ist auch für die Öffentlichkeit zugänglich. Im Vorfeld werden die Sitzungen des Ausschuss mit den entsprechenden Tagesordnungspunkten im Internet angekündigt, so dass von den direkt betroffenen Nachbarn  ggfs. frühzeitig Einspruch erhoben werden kann. Wenn eine Bauvoranfrage nämlich erst einmal positiv beschieden wurde, ist eine spätere Intervention nahezu aussichtslos.

Wo finde ich die Sitzungstermine und Tagesordnungen?
Der für Bauprojekte und Bauvoranfragen zuständige Ausschuss in Rösrath ist der „Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschuss“.
Die Tagungstermine finden sich im Sitzungskalender, und unter dem entsprechenden Termin die Tagesordnungspunkte. Dort muss man zu den jeweiligen Terminen nachschauen, ob eine Bauvoranfrage in der Nachbarschaft ansteht.