Auen-HW-Schutz – Aktuelles 2026

05.01.2026 Bericht im Kölner Stadt-Anzeiger vom 03.01.26

Auf Seite 27 berichtet Thomas Rausch in einem Interview mit Bürgermeister Yannick Steinbach und einem weiteren Artikel über Rückblick, Ausblick sowie Investitionen und Schulden der Stadt Rösrath.
Zum Thema HOCHWASSER / -VORSORGE fehlen wichtige Hinweise zu lfd. bzw. geplanten Projekten mit potenziellen Auswirkungen auf diese Problematik. Lediglich in einem kleinen Absatz findet sich folgende Notiz:
„Bei Bauprojekten in Sülznähe war die Hochwasservorsorge immer wieder ein Thema. Als Vorzeigeprojekte in diesem Sinne wurden umfassende Sicherungs-maßnahmen durch das Wöllner-Stift gewürdigt, ebenso der Neubau der Kita Volberg.“
Den „Neubau Kita Volberg“ – im Schwemmland der Sülz auf Stelzen errichtet – hatte unser Verein immer wieder als ein Vorzeigeprojekt für das Bauen in Auen betont –

Beispielhafte Bauweise im Auenland: auf Stelzen!

– verbunden mit heftiger Kritik an dem Investorenprojekt „Sülzperle“ im Bereich des viel kritisierten BPlan 129 – ebenfalls im Schwemmland der Sülz errichtet – aber mit Keller und Tiefgarage und somit unter Versiegelung wichtiger Retentionsflächen.

Im Artikel fehlen jedoch Hinweise …
– auf die im Jahr 2025 vielfach kritisierte Planung des in 2026 anstehenden  Neubaus der Sülzbrücke in Hoffnungsthal-Lehmbach durch Strassen.nrw, der Politik, Presse und Öffentlichkeit in Atem gehalten hat und weiterhin beschäftigt
– auf die geplante Umsetzung des uralten BPlan 55 (seit  2001 rechtskräftig aber hoch umstritten, da damals gezielt für andere konkrete Zwecke geplant und im Überschwemmungsgebiet gelegen), der nördlich vom Gewerbegebiet Lehmbach auf den bereits aufgeschütteten Flächen nun tatsächlich noch erfolgen soll. Dabei sollen nun im Überflutungsgebiet der Sülz weitere 5000 m³ angeschüttet werden.

Vergleich aktuelles Überflutungsgebiet HQ100 – Istzustand und Referenzzustand / Festgesetztes Überschwemmungsgebiet der Sülz aus: Hydraulische Stellungnahme lt. § 78 WHG – Ersatzneubau Brücke Lehmbach

Obwohl in der Ratsitzung vom 15.12.25 eine auch juristisch  „beachtenswerte“ Stellungnahme der Stadt zum Brückenneubau  verabschiedet wurde (wir berichteten mehrfach Ende 2025), gab es bisher keinerlei Veröffentlichungen dazu in den Medien.

Auch über die geplante „Reanimation“ des BPlan 55 gibt es bisher keinerlei MItteilungen in der Presse, obwohl die Umsetzung dieser alten Planung als „private“ Baumaßnahme sicher in besonderem Maße auch die Öffentlichkeit interessiert, weil die Ausdehnung des Gewerbegebiets Lehmbach im kritischen Überschwemmungsgebiet der Sülz erfolgt und damit im Teil-Bereich des ehemaligen BPlan 89 liegt.

Zur Geschichte: Der BPlan 89 hatte 2010 den älteren BPlan 55 aus 2001 überplant und nach Norden hin deutlich erweitert. Gegen den Bplan 89 gab es 2010 – zunächst durch die Bürgerinitiative Lehmach-Nord – einen monatelangen Protest, der auch Anlass war für unsere Vereinsgründung 2011, und der mit unserer Unterstützung erfolgreich fortgesetzt werden konnte, bis nach der von uns aufgrund sachlicher Hinweise erfolgten Intervention der Bezirksregierung Köln das Überschwemmungsgebiet in diesem Bereich neu festgelegt wurde und damit die Planung von der Stadt Rösrath nicht weiter verfolgt werden konnte.
Mehr zu den Reanimationsplänen schon in 2019 auch hier!
Unter Hinblick auf die zunehmenden Starkregenereignisse und  die ausgedehnten Überflutungen von 2021 konnte damals immerhin ein großer Teil der sülznahen Retentionsflächen gesichert und erhalten werden.

In beiden Fällen – Brückenneubau und BPlan 55 – bemüht sich unser Verein seit längerem um detaillierte sachliche Informationen und wird dazu weiterhin kritisch berichten.


letzte Mitteilung aus 2025
21.12.2025 Anmerkung zur Stadtrat-Sitzung vom 15.12.2025
Die Ratssitzung fand im neuen Gebäude im Venauen statt.
Zu TOP 26:
Die Stellungnahme der Stadt Rösrath zur Benehmensherstellung:
„L284 Ersatzneubau Sülzbrücke Lehmbach“ wurde inhaltlich nicht diskutiert sondern unverändert einstimmig verabschiedet.
Unser Verein begrüßt die Deutlichkeit der Stellungnahme im Grundsatz.
Leider war offensichtlich keinem Ratsmitglied aufgefallen, daß der Satz auf Seite 1 „Das Einvernehmen der Stadt Rösrath im vorliegenden Verfahren ist erforderlich“ nicht korrekt ist! In diesem Prozess ist leider nur ein nicht bindendes  „Benehmen“ erforderlich!
Somit konnte eine Korrektur hinsichtlich der Vermischung dieser  Rechtsbegriffe „Benehmen“ und „Einvernehmen“ nicht erfolgen, die im juristischen Sinne sinnvoll und notwendig gewesen wäre.
Unser Verein hatte im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht (siehe unseren Eintrag vom 10.12. weiter unten!).
Vor der Abstimmung  wurden nochmals Stimmen laut, die die teils „freche“ Ignoranz von Strassen.nrw. beklagten.