L ä r m a k t i o n s p l a n – viel Lärm — endlich Aktion? Teil 3

Teil 3:  Komplett überarbeiteter Entwurf des LAP berücksichtigt die teils sehr ausführlichen Einwendungen von Bürgern und Vereinen.

Am 12.06.24 wurde im Bau-, Landschafts-und Vergabe-Ausschuss (BLV) der völlig neu überarbeitete Entwurf zum  Lärmaktionsplan (LAP) „andiskutiert“, schließlich jedoch wegen  dringendem Diskussionsbedarf  einiger Fraktionen, auf September vertagt- wahrscheinlich auf den 2.9. im SPV , mglw. auch eine Stunde vorher in einer Sondersitzung des BLV. Endgültig entschieden werden sollte dann im Stadtrat am 16.9.

Der Kölner Stadt-Anzeiger vom 14.06. berichtete darüber:

Unsere Anmerkungen zum Verlauf der Sitzung finden Sie hier!
Wegen der besonderen Bedeutung des Themas wird es dazu auch noch einen weiteren BEITRAG (siehe Menülspalte  links) geben.
Die Fraktion „ZLR“ hat sich zum neuen Entwurf der Verwaltung hier geäußert.

Hintergrund: siehe Auszug aus derSitzungsvorlage für den Ausschuss für Bau, Landschaft und Vergabe am 12.06.2024:
„Die Stadt Rösrath bedankt sich bei Ihren Bürgerinnen und Bürgern für ihr Engagement und freut sich, einen überarbeiteten Lärmaktionsplan vorzustellen. Im Folgenden wird auf einige Punkte der Stellungnahmen eingegangen. Für detailliertere Informationen verweist die Stadt Rösrath auf die Abwägung.
Die Daten des vorliegenden Lärmaktionsplans wurden im Rahmen der Überarbeitung auf den relevanten Stand gebracht. Es werden hierzu die repräsentativen Daten des LANUV aus 2019 verwendet, die nicht durch die Corona-Pandemie verfälscht wurden. Diese stellen die einheitliche Datengrundlage für Kommunen der Größenordnung Rösraths in NRW dar, die nicht selber Ballungsraum sind. Der Bereich der L 284 zwischen der K 23 und Lehmbach ist dadurch wieder in die Betrachtung eingeflossen. Redaktionelle inhaltliche Fehler aus dem bisherigen Berichtsentwurf wurden in diesem Zusammenhang korrigiert. Aufbau, Struktur und Inhalte wurden im Rahmen der Überarbeitung des LAP angepasst und enthalten u. a. ausführlichere Maßnahmenbeschreibungen zum Thema Geschwindigkeitsreduzierungen, dem Ausbau der Radwegeinfrastruktur und der multimodalen Verknüpfung von Verkehrsmitteln.
Im Zuge dessen wurden Geschwindigkeitsreduzierungen als grundsätzlich wirksame Maßnahme zur Lärmreduktion, besonders auf den Hauptverkehrsstraßen, identifiziert. Eine Geschwindigkeitsreduzierung um 20 km/h innerorts bedeutet pauschal eine Lärmreduzierung von ca. 3 dB(A). Dies stellt eine signifikante Minderung der wahrnehmbaren Lautstärke des Verkehrslärms dar. Innerhalb geschlossener Ortschaften trägt dies zu einer erheblichen Verbesserung der Lärmsituation für die betroffenen Anwohner bei. … Durch die bewusste Zusammenführung der Tempo 30-Beschränkungen zwischen den Ortsteilen Hoffnungsthal und Rösrath-Mitte an der Einmündung „Am Sommerberg“ wird ein zusätzliches Beschleunigen und Abbremsen zwischen den geschwindigkeitsreduzierten Bereichen, und somit eine zusätzliche Lärmquelle, vermieden.
Neben der Reduzierung der Lärmimmissionen werden auch die schädlichen Abgase (NOX, SO² etc.) wesentlich vermindert und führen somit zu einem positiven Aspekt für die Umwelt und die direkten Anwohner. Durch die Temporeduzierung wird auch der Ausstoß von CO² gemindert und somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Nicht zuletzt wird der örtliche Einzelhandel durch die Geschwindigkeitsreduzierung profitieren. Die reduzierte Durchfahrtsgeschwindigkeit führt stadtplanerisch zu einer Attraktivierung der Ortskerne, die Aufenthaltsqualität wächst durch die reduzierte Lärm- und Schadstoffbelastung. Der Aufenthalt in einem Straßencafé ist an einer Tempo 30-beschränkten Straße wesentlich attraktiver als an einer Tempo 50-Straße.

Die Stadt Rösrath steht mit ihrem Bemühen um Tempo-Reduktionen zur Lärmminderung an den Hauptverkehrsstraßen keineswegs alleine – im Gegenteil!
Ganz aktuell: Stadt Köln bestätigt Verwaltungsgericht Köln: Tempo 30 auf der Luxemburger Straße
Aspekte aus der Kommentierung dazu – Zitat:
„… Eines dürfte nicht gelingen: Hardcore-Automobilisten davon zu überzeugen, dass es eine Studie gibt, das sich bei entsprechender Ampelschaltung mit Tempo 30 genauso schnell vorankommen lässt, wie mit 50 km/h. Siehe Tempolimit-Debatte im Allgemeinen. Auch der wilde Aufschrei der Kölner Kommunalpolitik zur Tempo 30 Entscheidung die Luxemburger betreffend zeugt davon, dass die rahmengebende Politik nicht verstanden hat, dass sie mit den aktuell geltenden Regelungen und Gesetzen ihren eigenen politischen Gestaltungsspielraum eingeschränkt hat. Die Verwaltung musste so handeln .…“

Der Kölner Stadt-Anzeiger bringt in seiner Ausgabe vom 14.06.  noch zwei weitere, interessante Artikel zum Thema “ Tempo 30″, die die Notwendigkeit und den nachvollziehbaren Trend zu begründeten Temporeduktionen aufzeigen sollen:

1. auf der Titelseite vom 14.06.:

incl. eines eindeutigen Kommentars dazu.

2. auf der Seite „Region“ :

10.06.2024
Heute im Kölner Stadt-Anzeiger zu den Plänen der Verwaltung

CDU: „… Die Verwaltung könne nicht „mit einem Rösrath komplett ummodelnden Thema“ ankommen und dann nicht die notwendige Zeit dafür lassen …“
Fakt ist: Verglichen mit der alten Vorlage des LAP – die zu Recht von den Bürgern dtl.  kritisiert wurde – sind die aktuellen Planungen zu Rösrather Tempobegrenzungen zwecks Lämrminderung im neuen Entwurf des LAP (Lärmaktionsplan) recht weitreichend – wenn auch durchaus begründet. Dies mag so manchen Rösrather (Autofahrer) überraschen.
Daher erscheint eine Diskussion im Vorfeld durchaus sinnvoll.
Andererseits drängt die Zeit: der Beschluss der 4. Runde des LAP sollte eigentlich bis 18.7. dem  Landesamt vorgelegt werden. Allerdings erscheint dieser Termin nicht ganz zwingend. Von größerer Bedeutung ist der Termin Ende Oktober beim LANUV (18.10.), das bis spätestens 18.1.2025 die Berichte über das Bundesumweltamt an die EU weitergeleitet haben muss.
Es wäre also zeitlich noch möglich eine straffe und sachliche Diskussion zu den Spielräumen der Verwaltung bezüglich der Tempobegrenzungszonen zu führen.

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