2014 stellten wir erstmals öffentlich die Frage:
„Wie wollen wir in 15 oder 30 Jahren leben?“
und 2017 berichteten wir mehrfach über den steigenden Siedlungsdruck in Rösrath und seine baulichen Auswirkungen – unter Hinweis auf die Raumperspektive 2035, die zunehmendes Bauen in die Höhe erwartet.
Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete im Juli 2017 über 4 Baugebiete mit 300 Wohnungen:
„Es geht um die Freifläche am Kirchweg in Forsbach (Bplan 119), um die Altvolberger Wiese (BPlan 121), das Gelände der früheren Firma Pefa (Im Frankenfeld, BPlan 116) und Venauen (BPlan 78).
In Venauen sind 75 neue Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und 14 Doppelhaushälften anvisiert, auf dem Pefa-Gelände circa 56 Wohnungen in Mehrfamilienhäuser. Auf der Altvolberger Wiese hatten die Planer knapp 50 Wohnungen ins Auge gefasst.“
(Der BPlan 119 Kirchweg wurde Ende Mai 2018 wegen der unzureichenden Erschließungsmöglichkeiten sowie nicht verkaufter Grundstücke eingestellt und inzwischen durch den stark verkleinerten BPLan 124 Kirchweg/Heidchenwiese ersetzt.)
Im November 2017 titelte der Kölner Stadt-Anzeiger:
Neubaugebiete – Rösrath hat bis zum Jahresende mehr als 29.000 Bewohner
Eine Zusammenfassung der aktuell laufenden Planungen der Stadt Rösrath findet man unter https://www.roesrath.de/planungen.aspx Dazu gehört derzeit die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 25/1 „GE-Scharrenbroich“, 4. Änderung
Nicht in der Zusammenfassung aufgeführt sind folgende noch laufenden Bauprojekte / BPlan-Verfahren bzw. noch nicht rechtswirksamen BPläne:
BPlan 105 Gebrüder-Reusch-Straße (rechtskräftig seit 2013)
BPlan 116 Frankenfeld (Rechtskraft steht in Kürze an?)
BPlan Nr. 121 „Altvolberger Wiese“ – Geltungsbereich
BPlan 78 Venauen (rechtskräftig seit 18.11.2017)
BPlan 115 Backeswiesen/Berg. Landstr (rechtskräftig?)
Fortschritt: 3 Gebäude in Fertigstellung
Bauvoranfrage für 2 Mehrfamilienhäuser Berg. Landstr. 73
BPlan 76 Am Hammer, 1. Änderung (zur Zeit in Diskussion)
An den folgenden Beispielen soll verständlich gemacht werden, warum die Bürger so manche Planungsvorhaben zumehmend hinterfragen – auch in Anbetracht des Ausmaß der Innenverdichtung bzw. dem Nachgeben des Siedlungsdrucks:
Beispiel 1: BPlan 115
Der Bebauungsplan Nr. 115 sollte im beschleunigtem Verfahren als
„Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gem. § 13a BauGB durchgeführt werden (06/2014) . Inzwischen sind dort 3 große Gebäude entstanden, die den Vorgaben des BPlan entsprechen sollten – nur nachprüfen kann das niemand; denn der BPlan ist bis heute nach nun mehr als 4 Jahren immer noch nicht rechtskräftig und daher nicht veröffentlicht.
Beispiel 2: Bauvoranfrage Berg. Landstr. 73
Die erste Anfrage zur Bebauung des Grundstücks des seit vielen Jahren brach liegenden „Autohaus Löhmer“ datierte vom 18.09.2018.
Geplant war zunächst eine großzügig dimensionierte Tiefgarage mit 2 großen MFH mit insgesamt 11 Wohnungen. Da die Firsthöhen dtl. über dem Bestand lagen und 3 Anwohner schriftlich ihre Bedenken dahingehend äußerten, dass sich die Planung nach § 34 BauGB nicht wirklich in den Bestand einfügten, wird nun in der Sitzung des Bauausschuss am 26.11. ein neuer Entwurf eingebracht:
Der neue Entwurf zeigt zwar reduzierte Firsthöhen, aber es fehlen erneut einige wichtige Angaben, um die Einfügung in den Bestand nach § 34 BauGB realistisch beurteilen zu können. Zudem erscheint die Zahl der Stellflächen im Hinblick auf die Parkprobleme entlang der Berg. Landstr. unzureichend und die Frage der Versickerung ist ungeklärt.
Anmerkung:
Unser Verein hatte sich diesbezüglich mit Schreiben vom 19.11.2018 per email an alle Ausschussmitglieder gewandt mit der Bitte, dringend fehlende Angaben zur Bauanfrage zu ergänzen, damit eine korrekte Beurteilung erfolgen kann, inwieweit das geplante Bauvorhaben sich tatsächlich nach § 34 in den Bestand einfügt.
Beispiel 3: BPlan 76 Am Hammer, 1. Änderung
Diese Planung zur Änderung des alten BPlan 76 (die noch unbebaute Fläche des Flurstücks 3950 „Englischer Garten“ – mit seinem alten Baumbestand soll mit in den alten BPlan aufgenommen werden) sieht eine Bebauung für ein Bürogebäude vor, das nach wenigen Jahren vom Eigentümer (Temme) privat bezogen werden soll.
Hierbei zeigen sich 2 Probleme:
1. das besagte Flurstück 3950 befindet sich im Überschwemmungs-gebiet der Sülz und wird vom Rothenbach durchflossen. Die Lage ist vergleichbar mit der des benachbarten Flurstücks 3927, durch das der Hammergraben fließt und das ebenfalls im Überschwemmungs-gebiet der Sülz liegt. (Dort wurde 2014 ein MFH genehmigt!)
Siehe dazu die Antwort der Verwaltung auf eine entsprechende Frage:
Anmerkung:
„Der nördliche Teil des Grundstückes liegt außerhalb der Überschwemmungsgebietsdarstellung. Ein künftiges Bauvorhaben muss diese Festsetzungen berücksichtigen und, sofern in den Bereich baulich eingegriffen wird, einen entsprechenden Ausgleich schaffen. So ist bei gleichgelagerten Bauvorhaben in der Umgebung auch verfahren worden.“
Siehe Ausschnitt aus der Hochwasserrisikokarte zu HQ 100 und den Katasterkartenausschnitt!
2. Auf diesem Flurstück („Englischer Garten“) sind aus dem Bebauungsplan Nr. 105 „Gebrüder-Reusch-Straße“ 13.580 Biotopwertpunkte (nach der Bewertung LUDWIG) als Kompensationsmaßnahme gutgeschrieben. Näheres siehe die Antworten der Verwaltung in der 1. Änderung des BPlan 76.
Ungeachtet dessen sieht die Stadt hier ein Baurecht:
siehe Kölner Stadt-Anzeiger vom 26.11.2018
Zum Ausmaß des Wohnungsbaus und der Innenverdichtung am Beispiel Reusch-Gelände sei auch noch auf die Leserbriefe im KSTA vom 23.10.2018 hingewiesen.
Beispiel 4: BPlan Altvolberger Wiese
Auch hier regt sich lebhafte Anwohnerkritik ob des Ausmaß der Bebauung; geplant sind hier 34 Häuser mit 48 Wohneinheiten!
siehe Kölner Stadt-Anzeiger vom 26.11.2018
Ergebnisse und Kommentierungen nach Beendung der Ausschuss-Sitzung von heute:
TOP 12 – Beispiel 2: Bauvoranfrage Berg. Landstr. 73
Es war höchst interessant zu beobachten und zu hören, wie sich einige Ausschussmitglieder ( J. Bachmann, SPD, u.a.) unsere Einwendungen (siehe Schreiben vom 19.11.2018) zu eigen machten und unsere Argumente nahezu wörtlich aufgriffen. Dazu gehörten insbesondere die fehlenden Angaben zum Maß der baulichen Nutzung, die offensichtlich gem. § 34 nicht sichere Einfügung in den Bestand, als auch die Frage ausreichender Stellplätze.
Ergebnis der Abstimmung über diesen (2.!) Entwurf war die Vertagung des TOP bis zur hinreichenden Vollständigkeit der Beurteilungsparameter.
TOP 5 – Beispiel 3: BPlan 76 Am Hammer, 1. Änderung
Nach langer Diskussion unter den Ausschussmitgliedern und letztendlich einer indirekten Befangenheitserklärung des Ausschussvorsitzenden an die Adresse des einzig heftig einwendenden Albert von der Ohe (LINKE) wurde von Seiten der Verwaltung und der meisten anderen Ausschussmitglieder das Baurecht nach § 34 betont und die Änderung des BPlan 76 genehmigt. Somit kann Herr Temme seinen künftigen Altersruhesitz im ehemals „Englischen Garten“ wohl dort bauen. Der alte Baumbestand wird erhalten. Einige wenige Jahre kann sich die Stadt dann evtl. auch noch über Gewerbesteuereinnahmen freuen.
Unsere Einwendung vor Ort zur Hochwasserbetroffenheit des Flurstücks wurde nicht weiter gewürdigt.
TOP 4 – Beispiel 4: BPlan Altvolberger Wiese
Nach teils kontroverser Diskussion im Ausschuss wurde dieser TOP vertagt, da ein einzelner Grundbesitzer sein Grundstück wohl doch nicht zur Verfügung stellt.
siehe Kölner Stadt-Anzeiger vom 28.11.2018
Kölner Stadt-Anzeiger vom 6.4.2019
„Der Siedlungsdruck wächst, Städte und Gemeinden müssen der Bezirksregierung Konzepte für die Erschließung von Wohnraum und Gewerbe melden.
… Die große Nachfrage nach Wohnbau- und Gewerbeflächen
entlang des Rheins habe auch Auswirkungen auf Rhein-Berg.
Wer hier ein Dach über dem Kopf suche, könne ein Lied von extrem steigenden Grundstückspreisen und hohen Mieten singen….“
Seit wie vielen Jahren führen unsere Ratsherren die Bürger an der Nase herum?
Seit wie vielen Jahren liegt unsere Bauverwaltung vor den Investoren auf den Knien?
Seit wie vielen Jahren gibt es das Gespenst „Leitbild“ ohne jeglichen Fortschritt?
Das Baurecht gibt sehr wohl so manche Auflage her – man muss sie nur machen wollen! Und durchsetzen!
Das harmonische Gesicht eines Ortes stellt einen hohen Wert dar – man müsste diese Ignoranten alle Schadensersatzpflichtig machen! Das ist auch in früheren Zeiten nicht vom Himmel gefallen – es wurde von Kennern und Könnern durchgesetzt. Auch gegen Widerstand.
„Lebenswertes Sülztal“ und Lokale Agenda 21 mit den Initiativen HOFFNUNG FÜR HOFFNUNGSTHAL und RÖSRATH GEMEINSAM GESTALTEN versuchen seit Jahren dem Rat dieser Stadt ein Bild, einen Überblick zu schaffen für das Norwendige, für ein harmonisches Wachstum – es hat wenig bis nichts genutzt.
Und die nächste Generation wird es nicht mal mehr begreifen, was sie verloren hat….
Hannore zu Stolberg
Doris Brauer