Auen-HW-Schutz – Aktuelles 2025

Aktuelle Mitteilungen zum Auen-Hochwasserschutz

10.07.2025
Erinnerung an die Hochwasserkatastrophe 2021
GEDENKEN und HANDELN!

Am 14.07.2025 jährt sich der Tag der Hochwasserkatastrophe in Rösrath zum vierten Mal.
Auf den Seiten der Stadt Rösrath findet sich seit heute dieser Hinweis auf eine ökumenische Andacht im Hof der Evangelischen Kirche Volberg in Hoffnungsthal. Ein „Handeln“ wird in diesem Jahr nicht thematisiert.

Zum 4. Mal wollen auch wir derer gedenken, die durch die Flut um Hab und Gut gebracht wurden. Ein besonderes Gedenken soll unserem in den Fluten verstorbenen Mitbürger gelten.

Gedenken und Erinnerung – nur eine Seite der Medaille.

Viel wurde über die Flut berichtet, manche Spekulationen und Theorien machten sich damals breit. Zur Erinnerung: Unser Verein trug bereits im September 2021 als  erster mit einer Großveranstaltung auf dem Veurneplatz in Hoffnungsthal zur Auf- und Erklärung bei.
Seitdem hat sich einiges getan in Sachen Hochwasserschutz. Die Stadt Rösrath hat inzwischen die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Sülzbogen in Hoffnungsthal beschlossen, so dass hier ein Rückhalteraum bei Hochwasser geschaffen werden kann. An der Sülz wurden und werden weiterhin neue Pegelstellen  (siehe Mitteilung vom 26.06.25 weiter unten) eingerichtet, sowie alte instandgesetzt, um die Vorwarnzeiten bei einer neuerlichen Flut zu verlängern. Warnschilder für die Wattiefe der Rettungsfahrzeuge wurden installiert. Die Feuerwehr wurde mit neuen Rettungsgeräten ausgestattet. Die Warnsysteme wurden instandgesetzt und überarbeitet. Über Sirenen und Warn-Apps können die Bewohner nun schneller über aktuelle Gefahrenlagen informiert werden. Das ist gut so und sollte im Falle des Falles helfen.

Auch die übergeordneten Behörden in NRW reagierten auf die Flutkatastrophe. Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln konnten viele betroffene Bürger ihren entstandenen Sachschaden zumindest teilweise ausgleichen. Allerdings sind bis heute, vier Jahre nach der Flut, noch nicht alle Schäden behoben. Darüber hinaus bleiben bei vielen der Betroffenen psychische Schäden zurück. Die Angst beim nächsten Starkregen kann hier zu ernsthaften Belastungen führen. Und überall aus der Welt erreichen uns derzeit ähnlich bedrohliche Bilder. Die Politik versucht zu handeln, aber ein Großteil der Arbeit bleibt bei den Bürgern. Der Schutz des privaten Eigentums und der eigenen Sicherheit ist nach wie vor Privatangelegenheit! Auch zu einer verbindlichen Versicherungspflicht für alle konnte man sich bisher in Berlin nicht durchringen.

Brückenneubauten an der Sülz – hier Lehmbach
Nun sollen in Rösrath drei Brücken an Landesstraßen durch Strassen.NRW erneuert werden, da diese marode sind. Diese Brücken werden für eine Standzeit von 80 Jahren gebaut, aber leider ohne Rücksicht auf den fortschreitenden Klimawandel geplant. Die im Hinblick auf die künftige Hochwasserproblematik völlig unzureichende Planung der potenziellen  Durchflussmenge beschäftigt den Verein, die Stadt Rösrath sowie die lokale Presse schon länger  – siehe auf dieser Seite weiter unten!
Zur Erneuerung von Brücken …  gibt es  im Rahmen einer Förderrichtlinie des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Empfehlungen zum Vorgehen bei dem Wiederaufbau von Brückenbauten (ab Seite 14). Dort heißt es:
„Für die Bemessung (des Durchflussquerschnitts) wird nicht das HQ100 (vor der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juni 2021) als Durchflussmenge veranschlagt, sondern ein Aufschlag auf das HQ100 durch einen erhöhten Freibord über dem Bemessungswasserstand gegeben. Grundsätzlich wird für eine pragmatische Vorgehensweise eine Freiborderhöhung in Höhe von 0,5 Meter auf den bisherigen Freibord vorgeschlagen. Somit wird eine deutliche Erhöhung des Durchfluss-Querschnitts erreicht.“
Auch die untere Wasserbehörde meldet Bedenken an.

Auszug aus der Präsentation von Strassen.NRW zum Brückenneubau in Lehmbach

Leider scheint diese Vorgabe für Strassen.NRW und damit für diese Brücke nicht maßgebend zu sein. Deren Neubau-Planung geht auf das Jahr 2019 zurück. Demnach soll die in Lehmbach zu erneuernde Brücke im Abflussquerschnitt deutlich verringert und der Freibord um magere 20 cm von 30 auf 50 cm erhöht werden, statt auf 100 cm, wenn die Empfehlungen des Ministeriums beachtet würden.
Fällt hier eine präzise, dem Einzelfall bei Hochwasser geschuldete Planung der „Sanierungsoffensive“ mit „Innovativer Bauweise“ zum Opfer (Brücken werden in modularer Expressbauweise erstellt. Der Großteil der neuen Brücke besteht aus Betonfertigteilen ….) ?

Eine mangelhafte Planung wird auch von Uwe Pakendorf in seinem aktuellen Rundbrief auf Seite 2  kritisiert.

Wer genehmigt solche Planungen – alleine Strassen.NRW?

Also: nicht nur gedenken, sondern aktiv einmischen!
Aufmerksam sein und Handeln: aktiv weiter für einen besseren Hochwasser- und Auenschutz und angepasstes Bauen eintreten!

26.06.2025
Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete auch über einen neuen Sülz Pegel  an der Sülz bei Hommerich / Welzen.

Die Position des neuen Pegels liegt Luftlinie ca. 850 m unterhalb (also flussabwärts) vom bisherigen Pegel in Hommerich.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass der bisherige Pegel in Hommerich nur das Wasser der Kürtener Sülz erfasste, während der neue Pegel den Zusammenfluss von Kürtener und Lindlarer Sülz umfasst, was eine dtl. bessere Prognose für Rösrath ermöglicht.
https://www.umwelt.nrw.de/system/files/media/document/file/poster_pegel_welzen.pdf

 

25.06.2025
Brückenneubaumaßnahme Lehmbach – Ergebnisse der SPVV-Ausschuss-Sitzung
Bericht im Kölner Stadt-Anzeiger von heute 


Unter den zahlreichen, an den Brückenneubauplänen interessierten Bürgern war auch unser Verein durch Karin Wedde-Mühlhausen vertreten.
Unser Verein wird sich in den Kommenden Tagen zu den sehr unbefriedigenden Ergebnissen der Ausschuss-Sitzung noch deutlicher  positionieren.

Von den Rats-Fraktionen hat sich insbesondere Bernd Hirschfeld von der Fraktion ZLR im Ausschuss deutlich und sachlich sehr kritisch ausgedrückt und – wie schon unser Verein häufiger zuvor – einige  Versäumnisse aufgedeckt und verbliebene Chancen für mehr Hochwasserschutz angemahnt bzw. gesichert.

17.06.2025
Brückenbaumaßahme Lehmbach L 284 
Unter TOP 3 ist die (umstrittene) Planung des Brückenneubaus in Lehmbach Thema in der  27. Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr
am Montag, 23.06.2025, 18:00 Uhr
ACHTUNG: die Sitzung findet nicht im Bürgerforum sondern in der Mensa Quartierszentrum Freiherr-vom-Stein Schulzentrum statt.
Zur Vorgeschichte:
Unser Verein hatte bereits im Jahr 2022 und in der Folge mehrfach auf die Hochwasser-Problematik der Neuplanung hingewiesen.
Wir berichteten darüber – zuletzt im Kölner Stadt-Anzeiger vom 01.04.2025.
Inzwischen haben sich weitere Stimmen kritisch zu Wort gemeldet, wie z.B. die Fraktion ZLR, die für den Ausschuss am 23.06. unter TOP17 einen Fraktionsantrag gestellt hat, deren Beschlussvorschlag lautet:
„Im Zuge der Daseinsvorsorge soll die Stadt Rösrath die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger bzgl. Hochwasserschutz und innerörtliche Wege bestmöglich vertreten.
Der Ausschuss beauftragt daher die Verwaltung, gegenüber Straßen.NRW Verfahrensfehler geltend zu machen.
a) Die Planung erfolgte nicht im gegenseitigen Benehmen.
b) Es erfolgte keine Umweltverträglichkeitsprüfung, die aber auf Grund der Hochwassergefahren notwendig gewesen wäre.
Die Verwaltung soll das Ziel verfolgen, dass die Planung der Brücke überarbeitet wird und der Daseinsvorsorge gerecht wird (angemessener Hochwasserschutz auf Basis aktueller Erkenntnisse)….“
Wegen des zu erwartenden Bürger-Interesses wird der Verwaltung empfohlen, die beiden TOP 3 und 17 am Anfang der Sitzung zusammen zu beraten.

03.05.2025
Wöllner-Stift sichert alle Gebäude gegen erneute Überschwemmung. Kölner Stadt-Anzeiger vom 02.05.25

Zum vollständigen Artikel!

In seinem Kommentar betont Thomas Rausch:
„… Klar ist aber, dass Akteure mit großen Immobilien – etwa die Stadt Rösrath – das entschlossene Handeln des Seniorenheims als Vorbild für eigene Schutzmaßnahmen verstehen sollten. Dabei ist keine Zeit zu verlieren: Was jetzt noch nicht in die Wege geleitet ist zum Schutz der eigenen Immobilien, sollte die Stadt unverzüglich angehen. Praktische Schutzmaßnahmen überzeugen mehr als die alljährlichen schönen Worte zum Jahrestag der Flutkatastrophe. Auch die Gespräche mit anderen Kommunen über Vorsorge durch Retentionsflächen an der Sülz müssen endlich vorankommen.

Anmerkung: Unser Verein sieht die Maßnahmen des Wöllner-Stifts als vorbildhaft an. Das gilt für private Neubauprojekte ebenso wie für städtische Gebäude, ob in der Hoffnungsthaler Ortsmitte oder in Venauen…
Allerdings sollten so weitreichende Maßnahmen des baulichen Hochwasser-Schutz vornehmlich für Bestandsgebäude gelten!
Bei Neubauten in hochwassergefährdeten Bereichen sollte eine verantwortliche Bauleitplanung genau überdenken, ob eine Bebauung dort überhaupt genehmigt werden darf.
Anderenfalls geschieht „hochwassersicheres“ Bauen zwar für die Bewohner des Neubaus, umso weniger aber für ältere Bestandsgebäude, in die das Hochwasser zusätzlich weiter verdrängt wird.
Siehe Bebauungsplan 129 – Sülzufer West!

25.02.2025
Trotz der Lage im Überschwemmungsgebiet nahe der Sülz  wird der BPlan 129 Sülzufer West „konsequent“ umgesetzt und mit Wasser verdrängenden Neubauten inkl. Tiefgarage bebaut – „hochwassersicher“, wie der Bauherr betont!
siehe Kölner Stadt-Anzeiger vom 25.02.25
„Hochwassersicher“ für die künftigenBewohner – umso gefährdender für nachbarliche Grundstücke mit Bestandsgebäuden, auf die bei Hochwasser zusätzliches Wasservolumen verdrängt wird.

07.02.2025
Hochwasservorsorge: Vorbildlich oder „weiter wie bisher“?

Am 25.01.2025 berichtete der Kölner Stadt-Anzeiger anlässlich des Richtfestes der neu gbauten Kita Volberg

Unser Verein nahm das zum Anlass für eine Stellungnahme
Am 06.02.2025 berichtete darüber nun auch der Kölner Stadt-Anzeiger

Beide Bauprojekte liegen in der Aue mit vergleichbarer Entfernung vom Fluss am Westufer der Sülz – nur 250 m weit auseinander:

1. nördlich der Sülzbrücke der vorbildliche Kita-Neubau, mit zukunftsweisender und hochwasserangepasster Bauweise – ohne neue Verdichtungen und Verdrängung unter weitgehendem Erhalt der Retentionsflächen sowie mit geplanter PV auf dem Dach.
2. nur 250 m weiter südlich das erste von zwei im Rohbau befindlichen Wohngebäuden eines Bauträgers (AIP, „Leben am Fluss“), mit Keller und Tiefgarage unter Sülzniveau, mit Verdichtungen und Verdrängung von potenziellen Retentionsflächen – also fernab von „hochwasserangepasster“ Bauweise im ökologischen Sinn.
Fazit:
Alle Verantwortlichen sollten daraus lernen!

Es bleibt der dringende Appell an alle Verantwortlichen, bei der zukünftigen Planung von Neubauten in hochwassersensiblen Bereichen strenge Feststetzungen verpflichtend vorzugeben (und zu beachten) sowie solche Planungen im Allgemeininteresse künftig detailliert über die Ausschüsse öffentlich zu machen.