„Reanimation“ Bebauungsplan 55 Lehmbach

Im nördlichen Hoffnungsthal-Lehmbach wurde 2001 der Bebauungsplan 55 (Gewerbegebiet Rösrath-Lehmbach) rechtskräftig („… um die aus wirtschaftlichen Gründen erforderliche Erweiterung einiger der in diesem Gebiet ansässigen Betriebe in einer städtebaulich verträglichen Form zu gewährleisten.“)
Damals wurden im Hinblick auf die Erweiterungswünsche der inzwischen doppelt Pleite gegangenen Fa. PaJa 2 Gewerbegebiete (GE1 und GE2) festgesetzt:
GE1 (im sülznahen Bereich) mit zulässigen Firsthöhen bis 16 m,
GE2 (Im Bereich zur Landstr. und Wohnbebauung) bis 9 m Firsthöhe


siehe BPlan 55 Skizze und Begründung!

Nach 2001 ruhte dieser Plan 10 Jahre bis zum Versuch der Erweiterung des geplanten Gewerbegebietes in Form des Bebauungsplans 89 (Lehmbach-Nord).
Da sich in diesen 10 Jahren die Erkenntnisse um die Bedeutung von Auen im Rahmen von Hochwasserschutz und Klimawandel dtl. vermehrt hatten, läutete dieser Plan 2011 die Geburtsstunde unseres Vereins ein.
Es gelang uns, den Nachweis zu erbringen, dass das gesamte Gebiet dieses BPlan 89 Überschwemmungsgebiet ist. Nach einigen informellen Gesprächen und viel Öffentlichkeitsarbeit konnten wir schließlich die untere und obere Wasserbehörde (Bezirksregierung Köln) von der Notwendigkeit des Erhalts der noch nicht aufgeschütteten Auenflächen als Retentionsflächen überzeugen.
Anschließend bedurfte es noch einiger „Überzeugungsarbeit der Behörden“ in Richtung Stadt Rösrath, bis der BPlan 89 aufgegeben werden musste.

Der alte BPlan 55 wird nun „reanimiert“!
Aufgrund der veränderten Rahmenrichtlinien zum Auen- und Hochwasserschutz musste die wasserrechtliche Genehmigung von vor fast 20 Jahren überprüft und geändert werden (Zuständigkeit: untere Wasserbehörde beim Rheinisch-Bergischen Kreis). Diese Genehmigung liegt vor und erscheint plausibel.

Daher werden nun die Ableitungen der zufliessenden Bäche (im Norden der „namenlose Bach“ von den Bergen, weiter südlich der Lehmbach) kurz vor der Sülz vereint und gemeinsam mäanderförmig im Gebiet der sülznahen Abgrabungen der zu schaffenden Retentionsflächen in die Sülz eingeleitet.
Der Ausgleich für die noch anstehenden Aufschüttungen im östlichen sülznahen Gewerbegebiet geschieht also durch diese Vertiefungen an der Sülz, um dem Fluss bei Hochwasser mehr Ausbreitungsfläche zu verschaffen. (Siehe Skizze!)

Der Skizze ist zu entnehmen, welche riesigen Erd- Volumina für die weiteren Aufschüttungen noch notwendig sind, um den BPlan umzusetzen

Bisher wurden „nur“ 1.140 m³ aufgeschüttet. Die noch anstehenden Aufschüttungen im tiefer gelegenen Bereich Richtung Sülz umfassen weitere ca. 4.000 m³ – und das ganz eindeutig im Überschwemmungsgebiet. Eine solche Planung wäre demnach heute nicht mehr genehmigungsfähig.

Herr Kalsbach, ehemals 1. Beigeordneter der Stadt Rösrath und heute privat beruflich engagiert, hat uns vor Ort freundlicherweise die aktuelle wasserrechtliche Genehmigung und die Planungen der weiteren Aufschüttungen erläutert.

Wir haben verstanden, dass an der Rechtskraft des BPlan 55 leider nicht mehr zu rütteln ist. Wir sind aber der Auffassung, dass eine Ausschöpfung der vor 20 Jahren genehmigten Bauhöhen von bis zu 16 m unbedingt zu vermeiden ist, um eine Verschandelung von Orts- und Landschaftsbild zu verhindern.
Selbst die im vorderen Teil des GE2 zugelassenen Hallenhöhen bis 9 m würden eine arge Beeinträchtigung des Ortsbildes bedeuten.

Hinzu kommt, dass „nach aktuellem Stand der Erkenntnisse zum Klimawandel, Auen- und Hochwasserschutz ein solcher Plan heute keine Genehmigung mehr erfahren würde“ (Zitat aus fachlich qualifizierter Quelle).

Wir können daher nur an alle Verantwortlichen appellieren, bei der Umsetzung die Interessen von Orts- und Landschaftsbild, von Klimawandel, Hochwasser- und Auenschutz sowie die der Anlieger weitgehend zu berücksichtigen.
Ein unschönes nördliches Einfallstor zur Stadt Rösrath dient keinem.

siehe auch Artikel im Kölner Stadt-Anzeiger von heute