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BEBAUUNGSPLANUNG „HAUS STAADE“

Aktuelle Planungen und Hintergründe

12.08.2026
Frau Hilsmann vom KStA-Rhein-Berg titelte dort am 08.08.2026 
Ein neues Quartier rund um Haus Staade: 
Wohnen und Gewerbe mit Radweg – Bahnunterführung soll breiter werden.
Zitate aus dem Artikel:
„Rund um das Haus Staade oberhalb der Bahnlinie in Hoffnungsthal soll ein neues Quartier mit Wohn- und Gewerbeflächen entstehen. Die Stadt Rösrath und der Grundstückseigentümer, die Campus Staade GmbH, haben sich bereits auf einen Zeitplan verständigt: Noch in diesem Jahr soll (diesmal groß angelegt – Anmerkung des Vereins) das Vorhaben den politischen Gremien vorgestellt werden. Die Stadt rechnet auf Nachfrage mit einem Zeitfenster von etwa fünf Jahren für die Vorbereitung. Auch Bürgermeister Yannick Steinbach (Fors-Park) selbst spricht von einem „frühen Planungsstadium“ des Vorhabens und davon, „im Laufe des Jahres in die politischen Gremien“ zu gehen, „um das Projekt mit seinen dazugehörigen Verfahren vorzubereiten“.

„Tatsächlich fehlen bislang noch zentrale rechtliche Bausteine, ohne die ein Quartier dieser Größenordnung gar nicht entstehen kann: Erforderlich sind laut Stadt eine Änderung des Regionalplans, des Flächennutzungsplans sowie ein eigener Bebauungsplan.
Gespräch mit der Bezirksregierung.
Für die Regionalplanänderung gibt es nach Angaben von Stadtsprecher Marcel Roßmann „bereits positive Signale“ aus einem ersten Gespräch mit der Bezirksregierung. Die aktuelle Fassung ist erst seit knapp einem Jahr in Kraft – die Neuaufstellung hat sich über fast ein Jahrzehnt hingezogen. Für die nächsten 25 Jahre soll der Regionalplan die Entwicklung im Regierungsbezirk Köln steuern.“

Was im aktuellen Artikel des KStA nicht deutlich wird …
… ist die unrühmliche Geschichte des Bebauungsplanes 127, der vor 8 Jahren die von langer Hand (Rhein.-Berg. Kreis, Aggerverband und Stadt Rösrath) geplante „Agger-Sülz-Radwegführung“ (ASR) über das Gelände von Haus Staade sichern sollte – unter wohl deutlichen Zugeständnissen der Stadt an „Haus Staade“ damals. Das Scheitern dieser Planung war für die Stadt Rösrath sehr enttäuschend.
Rösrath scheint gut beraten, sich die Rechte für eine angemessene Wegführung des Agger-Sülz-Radweges juristisch einwandfrei zu sichern, sofern keine Zugeständnisse an eine Ausweitung der Bebauung in den Überschwemmungsbereich gegenüber dem Hochwasserschutz gemacht werden.
siehe ehemalige Planung des ASR
siehe Artikel des KStA vom 14.06.2018

Satellitenbild Bereich Haus Staade (M = 1:3000)

 

Starkregenkarte Bereich „Haus Staade“, Maßstab 1:5000

Zur aktuellen Problematik –
Haus Staade war füher eine Wasserburg!

Die potenziell beplante Fläche ist zum großen Teil festgesetztes Überschwemmungsgebiet – u.a. gespeist von einem Bach (Ensenbach) der Lüghausener Hänge im Südosten. 
Somit würden bei einer Bebauung – falls der Regionalplan tatsächlich geändert wird – mglw. große Flächen als Retentionsraum verloren gehen. Unser Verein warnt daher – wie schon 2018 der RBN – vor weiterer Vernichtung von Retentionsflächen.

In einem ersten ausführlichen, persönlichen Gespräch unseres Vorstands am11.8. mit BM Yannick Steinbach zur Hochwasser-Problematik wurden von ihm die potenziellen Gefahren gesehen, aber aus seiner Sicht aufgrund einer geplanten Bebauung nur im obersten Bereich (außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes?) als nicht problematisch betrachtet. Mit Hinweis auf die Haushaltssituation betonte er die Aussicht auf zukünftige Gewerbesteuereinnahmen.

Die weiteren (konkreten?) Planungen, die im kommenden SPV-Ausschuss am 7.9.2026 vorgestellt werden sollen, bleiben abzuwarten.
Wir werden diese Planungen weiterhin kritisch verfolgen. 

Die angesprochenen Flächen im Westen bis zur Sülz sind im aktuellen Regionalplan von Ende 10/2025 noch als Landwirtschaftl. Freifläche definiert. Die Stadt Rösrath hatte bereits 2022 die Umwidmung des weiter östlich gelegenen Teils in einen ASB-Bereich (Allgemeine Siedlungsfläche) beantragt.

Auszug aus Beschlussvorlage zu Regionalplanänderungs-Wünschen der Stadt zu Rö1 und Rö2 (März 2022)

siehe Ausschussvorlage vom März 2022

Parallel dazu wurde die Aufhebung des ASB-Bereiches im Raum Lehmbach beantragt (Rö1) … was dem Hochwasserschutz entgegenkommt und einer „Reanimation“ des BPlan 55 widerspricht.
Weitere Aufschüttungen im Rahmen des >25 Jahre alten BPlan 55 scheinen daher unverantwortlich und rechtlich angreifbar.

Siehe auch:
https://verein.lebenswertes-suelztal.de/reanimation-bebauungsplan-55-lehmbach/

zur Geschichte:
„Haus Staade war früher eine Wasserburg: Auszug aus Wikipedia:
Das „Haus Stade“ liegt auf einem Wiesengelände an der Straße zum Rösrather Ortsteil Lüghausen. Seit dem Eisenbahnbau im Jahre 1909 ist es von Hoffnungsthal durch den mächtigen Bahndamm mit dem Bahnhof abgeschnitten. Die Gebäude wurden 1842 an dieser Stelle neu errichtet, nachdem der Vorgängerbau aus dem Jahre 1642 niedergebrannt war. Über dem Eingang auf der Südseite erinnert ein Wappenstein aus dem Jahre 1631 an die Familie von Loë, deren Name besonders mit der ehemaligen Wasserburg verbunden ist….“

„Reanimation“ Bebauungsplan 55 Lehmbach

Im nördlichen Hoffnungsthal-Lehmbach wurde 2001 der Bebauungsplan 55 (Gewerbegebiet Rösrath-Lehmbach) rechtskräftig („… um die aus wirtschaftlichen Gründen erforderliche Erweiterung einiger der in diesem Gebiet ansässigen Betriebe in einer städtebaulich verträglichen Form zu gewährleisten.“)
Damals wurden im Hinblick auf die Erweiterungswünsche der inzwischen doppelt Pleite gegangenen Fa. PaJa 2 Gewerbegebiete (GE1 und GE2) festgesetzt:
GE1 (im sülznahen Bereich) mit zulässigen Firsthöhen bis 16 m,
GE2 (Im Bereich zur Landstr. und Wohnbebauung) bis 9 m Firsthöhe


siehe BPlan 55 Skizze und Begründung!

Nach 2001 ruhte dieser Plan 10 Jahre bis zum Versuch der Erweiterung des geplanten Gewerbegebietes in Form des Bebauungsplans 89 (Lehmbach-Nord).
Da sich in diesen 10 Jahren die Erkenntnisse um die Bedeutung von Auen im Rahmen von Hochwasserschutz und Klimawandel dtl. vermehrt hatten, läutete dieser Plan 2011 die Geburtsstunde unseres Vereins ein.
Es gelang uns, den Nachweis zu erbringen, dass das gesamte Gebiet dieses BPlan 89 Überschwemmungsgebiet ist. Nach einigen informellen Gesprächen und viel Öffentlichkeitsarbeit konnten wir schließlich die untere und obere Wasserbehörde (Bezirksregierung Köln) von der Notwendigkeit des Erhalts der noch nicht aufgeschütteten Auenflächen als Retentionsflächen überzeugen.
Anschließend bedurfte es noch einiger „Überzeugungsarbeit der Behörden“ in Richtung Stadt Rösrath, bis der BPlan 89 aufgegeben werden musste.

Der alte BPlan 55 wird nun „reanimiert“!
Aufgrund der veränderten Rahmenrichtlinien zum Auen- und Hochwasserschutz musste die wasserrechtliche Genehmigung von vor fast 20 Jahren überprüft und geändert werden (Zuständigkeit: untere Wasserbehörde beim Rheinisch-Bergischen Kreis). Diese Genehmigung liegt vor.

Daher sollen zukünftig die Ableitungen der zufliessenden Bäche (im Norden der „namenlose Bach“ von den Bergen, weiter südlich der Lehmbach) kurz vor der Sülz vereint und gemeinsam mäanderförmig im Gebiet der sülznahen Abgrabungen der zu schaffenden Retentionsflächen in die Sülz eingeleitet werden.
Der Ausgleich für die noch anstehenden Aufschüttungen im östlichen sülznahen Gewerbegebiet geschieht also durch diese Vertiefungen an der Sülz, um dem Fluss bei Hochwasser mehr Ausbreitungsfläche zu verschaffen. (Siehe Skizze!)

Der Skizze ist zu entnehmen, welche riesigen Erd- Volumina für die weiteren Aufschüttungen noch notwendig sind, um den BPlan umzusetzen

Bisher wurden „nur“ 1.140 m³ aufgeschüttet. Die noch anstehenden Aufschüttungen im tiefer gelegenen Bereich Richtung Sülz umfassen weitere ca. 4.000 m³ – und das ganz eindeutig im Überschwemmungsgebiet. Eine solche Planung wäre heute nicht mehr genehmigungsfähig.

Herr Kalsbach, ehemals 1. Beigeordneter der Stadt Rösrath und heute privat beruflich engagiert, hat uns vor Ort freundlicherweise die aktuelle wasserrechtliche Genehmigung und die Planungen der weiteren Aufschüttungen erläutert.

Man versucht, uns deutlich zu machen, dass an der Rechtskraft des BPlan 55 leider nicht mehr zu rütteln sei. Wir sind aber der Auffassung, dass eine Ausschöpfung der vor 20 Jahren genehmigten Bauhöhen von bis zu 16 m unbedingt zu vermeiden ist, um eine Verschandelung von Orts- und Landschaftsbild zu verhindern.
Selbst die im vorderen Teil des GE2 zugelassenen Hallenhöhen bis 9 m würden eine arge Beeinträchtigung des Ortsbildes bedeuten.

Noch wichtiger:
Hinzu kommt, dass nach aktuellem Stand der Erkenntnisse zum Klimawandel, Auen- und Hochwasserschutz ein solcher Plan heute keine Genehmigung mehr erfahren würde. (Zitat aus fachlich qualifizierter Quelle). Die Stadt sollte daher eine Aufhebung des BPlan 55 bewirken. Man kann kaum erwarten, dass die Stadt Overath mit ihren großen Flächen in Unterauel ausgedehnte Retentionsflächen für den Unterlieger (Rösrath) bereit hält wenn andererseits – direkt nach Süden angrenzend – die Stadt Rösrath weitere Aufschüttungen von Überschwemmungsgebiet zulässt.

Wir können daher nur an alle Verantwortlichen appellieren, bei der Umsetzung die Interessen von Orts- und Landschaftsbild, von Klimawandel, Hochwasser- und Auenschutz sowie die der Anlieger weitgehend zu berücksichtigen.
siehe auch Artikel im Kölner Stadt-Anzeiger von heute