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BEBAUUNGSPLANUNG „HAUS STAADE“

Aktuelle Planungen und Hintergründe

12.08.2026
Frau Hilsmann vom KStA-Rhein-Berg titelte dort am 08.08.2026 
Ein neues Quartier rund um Haus Staade: 
Wohnen und Gewerbe mit Radweg – Bahnunterführung soll breiter werden.
Zitate aus dem Artikel:
„Rund um das Haus Staade oberhalb der Bahnlinie in Hoffnungsthal soll ein neues Quartier mit Wohn- und Gewerbeflächen entstehen. Die Stadt Rösrath und der Grundstückseigentümer, die Campus Staade GmbH, haben sich bereits auf einen Zeitplan verständigt: Noch in diesem Jahr soll (diesmal groß angelegt – Anmerkung des Vereins) das Vorhaben den politischen Gremien vorgestellt werden. Die Stadt rechnet auf Nachfrage mit einem Zeitfenster von etwa fünf Jahren für die Vorbereitung. Auch Bürgermeister Yannick Steinbach (Fors-Park) selbst spricht von einem „frühen Planungsstadium“ des Vorhabens und davon, „im Laufe des Jahres in die politischen Gremien“ zu gehen, „um das Projekt mit seinen dazugehörigen Verfahren vorzubereiten“.

„Tatsächlich fehlen bislang noch zentrale rechtliche Bausteine, ohne die ein Quartier dieser Größenordnung gar nicht entstehen kann: Erforderlich sind laut Stadt eine Änderung des Regionalplans, des Flächennutzungsplans sowie ein eigener Bebauungsplan.
Gespräch mit der Bezirksregierung.
Für die Regionalplanänderung gibt es nach Angaben von Stadtsprecher Marcel Roßmann „bereits positive Signale“ aus einem ersten Gespräch mit der Bezirksregierung. Die aktuelle Fassung ist erst seit knapp einem Jahr in Kraft – die Neuaufstellung hat sich über fast ein Jahrzehnt hingezogen. Für die nächsten 25 Jahre soll der Regionalplan die Entwicklung im Regierungsbezirk Köln steuern.“

Was im aktuellen Artikel des KStA nicht deutlich wird …
… ist die unrühmliche Geschichte des Bebauungsplanes 127, der vor 8 Jahren die von langer Hand (Rhein.-Berg. Kreis, Aggerverband und Stadt Rösrath) geplante „Agger-Sülz-Radwegführung“ (ASR) über das Gelände von Haus Staade sichern sollte – unter wohl deutlichen Zugeständnissen der Stadt an „Haus Staade“ damals. Das Scheitern dieser Planung war für die Stadt Rösrath sehr enttäuschend.
Rösrath scheint gut beraten, sich die Rechte für eine angemessene Wegführung des Agger-Sülz-Radweges juristisch einwandfrei zu sichern, sofern keine überuogenen Zugeständnisse an eine Ausweitung der Bebauung in den Überschwemmungsbereich gegenüber dem Hochwasserschutz gemacht werden.
siehe ehemalige Planung des ASR
siehe Artikel des KStA vom 14.06.2018

Satellitenbild Bereich Haus Staade (M = 1:3000)

 

Starkregenkarte Bereich „Haus Staade“, Maßstab 1:5000

Zur aktuellen Problematik –
Haus Staade war füher eine Wasserburg!

Die potenziell beplante Fläche ist zum großen Teil festgesetztes Überschwemmungsgebiet – u.a. gespeist von einem Bach (Ensenbach) der Lüghausener Hänge im Südosten. 
Somit würden bei einer Bebauung – falls der Regionalplan tatsächlich geändert ist – mglw. große Flächen als Retentionsraum verloren gehen. Unser Verein warnt daher – wie schon 2018 der RBN – vor weiterer Vernichtung von Retentionsflächen, die nicht effektiv ausgeglichen werden.

In einem ersten ausführlichen, persönlichen Gespräch unseres Vorstands am11.8. mit BM Yannick Steinbach zur Hochwasser-Problematik wurden von ihm die potenziellen Gefahren gesehen, aber aus seiner Sicht aufgrund einer geplanten Bebauung nur im obersten Bereich (außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes?) als nicht problematisch betrachtet. Mit Hinweis auf die Haushaltssituation betonte er die Aussicht auf zukünftige Gewerbesteuereinnahmen.

Die weiteren (konkreten?) Planungen, die im kommenden SPV-Ausschuss am 8.9.2026 vorgestellt werden sollen, bleiben abzuwarten.
Wir werden diese Planungen weiterhin kritisch verfolgen. 

Die angesprochenen Flächen im Westen bis zur Sülz sind im aktuellen Regionalplan von Ende 10/2025 noch als Landwirtschaftl. Freifläche definiert. Die Stadt Rösrath hatte bereits die Umwidmung des weiter östlich gelegenen Teils in einen ASB-Bereich (Allgemeine Siedlungsfläche) beantragt.

Auszug aus Beschlussvorlage zu Regionalplanänderungs-Wünschen der Stadt zu Rö1 und Rö2 (März 2022)

siehe Ausschussvorlage vom März 2022

Parallel dazu wurde die Aufhebung des ASB-Bereiches im Raum Lehmbach beantragt (Rö1) … was dem Hochwasserschutz entgegenkommt und einer „Reanimation“ des BPlan 55 widerspricht.
Weitere Aufschüttungen im Rahmen des >25 Jahre alten BPlan 55 scheinen daher unverantwortlich und rechtlich angreifbar.

Siehe auch:
https://verein.lebenswertes-suelztal.de/reanimation-bebauungsplan-55-lehmbach/

zur Geschichte:
„Haus Staade war früher eine Wasserburg: Auszug aus Wikipedia:
Das „Haus Stade“ liegt auf einem Wiesengelände an der Straße zum Rösrather Ortsteil Lüghausen. Seit dem Eisenbahnbau im Jahre 1909 ist es von Hoffnungsthal durch den mächtigen Bahndamm mit dem Bahnhof abgeschnitten. Die Gebäude wurden 1842 an dieser Stelle neu errichtet, nachdem der Vorgängerbau aus dem Jahre 1642 niedergebrannt war. Über dem Eingang auf der Südseite erinnert ein Wappenstein aus dem Jahre 1631 an die Familie von Loë, deren Name besonders mit der ehemaligen Wasserburg verbunden ist….“

Neuaufstellung des Regionalplan – auswirkungen für rösrath

Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln.
Der Regionalrat Köln hatte in seiner 5. Sitzung am 10. Dezember 2021 (auf Grundlage der von der Regionalplanungsbehörde vorgelegten Planunterlagen) beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Der Regionalplan gibt den Rahmen für die Planungen der Stadt vor, insbesondere für den Flächennutzungsplan (FNP) – was dem Regionalplan widerspricht, darf auch nicht im FNP stehen.

 

In einem Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers dazu  heißt es :
… Bei der Gewerbeansiedlung will Rösrath auf Gewerbeflächen in „Lehmbach-Nord“ verzichten, worauf sich die Politik schon lange geeinigt hat. Das Gelände soll als Überschwemmungsfläche dienen und unbebaut bleiben. Dafür soll eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen den Ansiedlungen Hofferhof und Stöcken für Handwerksbetriebe zur Verfügung gestellt werden können. …
Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben innerhalb der Auslegungsfrist vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022 die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplans.

Am Montag, 30. Mai 2022, tagte nun die Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung,. Die umfangreiche Tagesordnung  behandelte im TOP 3:  die Rösrather Stellungnahme zum Regionalplan, Beschlussvorlage zur Stellungnahme zum Regionalplan, Bezirksregierung Köln mit seinen Änderungswünschen!


Warum ist der Regionalplan von besonderer Bedeutung?

Der Regionalplan gibt die Planungsziele für die Gemeinden vor, die diese in der kommunalen Bauleitplanung umsetzen: in der Neuaufstellung des  Regionalplans sind vorgesehene Veränderungen (Zuwachs, Wegfall) von ASB (Allgemeine Siedlungsbereiche) und GIB (Gewerblich und industriell genutzte Bereiche) dargestellt.
Im Vorfeld der Sitzung warnte der RBN in einer Notiz des Kölner Stadt-Anzeiger vor den Folgen der geplanten Änderungen im Regionalplan

Konkret geht es dabei u.a. um die neuen Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB Rö 2,3,4) im Bereich Hoffnungsthal; die Sülzaue westlich von Haus Stade ist in der Abb. mit Rö 2 markiert
 
 
sowie um die Neu-Ausweisung von GIB-Flächen im Bereich östlich vom Hofferhof (Kleinbliersbach-Großbliersbach =Rö8) die auf den folgenden Veränderungskarten in GRÜNmarkiert sind.

 


geplante GIB-Fläche Rö 8 südwestlich der Hofferhofer Str. zw. Klein- und Großbliersbach
Blicke wie diese (Standpunkt Großbliersbacher Weg) wird es bei einer Umsetzung dieser Änderung im Regionalplan dann nicht mehr geben. (re. im Bild die Bushaltestelle Stöcken)

Zitat aus dem KStA: „Eine „ökologische Katastrophe“ wäre … die ins Auge gefasste Ausweisung eines Gewerbegebiets zwischen Kleinbliersbach und Großbliersbach, so vom Hofe. Dadurch würde nicht nur der Weite Blick über die Kölner Bucht zerstört…“

 

Gedächtnis-Protokoll der Planungs-Ausschuss-Sitzung vom 29.05.2022 zu TOP 3: Diskussion der Änderungswünsche zum Regionalplan der Bez.-Reg. Köln
Nach einer kurzen Vorstellung der Änderungswünsche der Stafdt Rösrath durch Herrn Funke erfolgte die Diskussion.
Herr Mohr (GRÜNE):lehnt die Änderungen weitgehend ab (zu viele ASB und Zersiedelung, er fordert die Konzentration auf nur 1 neue Gewerbeansiedlung (Rambrücken) statt 2; ASB nahe Friedhof Volberg wird auch in Frage gestellt, Klares NEIN zum Hofferhof!?
Herr Herrmann
erwidert: Rambrücken noch lange nicht sicher (Anmerkung d. Red. : warum eigentlich? sind die Grundstückspreise zu hoch?),
Druck vom lokalen Klein- und Mittelbetrieben sei hoch; ASB am Büchel/Friedhof sei gut angebunden und absolut sinnvoll.
Herr Büscher
spricht für die ausgewiesenen GIB, Rösrath habe zu wenig Ausdehnungsflächen für Gewerbe
Herr Bachmann (Ausschusvorsitzender)
weist darauf hin, dass nicht zu viel von vornherein gestrichen werden sollte, da die Bez.Reg. sicher selber noch streichen wird und Rösrath froh genug sein kann, wenn überhaupt einige Änderungswünsche berücksichtigt werden.
Herr Steinbach
spricht Rö 9 (lt. Funke für Photovoltaik vorgesehen!) und Rö 8 an
Herr Herrmann:
gibt zu bedenken, dass die vorgelegten Änderungswünsche lange bedacht und entwickelt wurden, vor allem, da weitere GIB im Sülztal zu Recht wegen der ausgewiesenen Überschwemmungsflächen nicht mehr in Frage kommen (so die Rücknahmepreis des ASB in Lehmbach)
Herr Bachmann:
beantragt schließlich Abstimmung zu den Änderungswünschen insgesamt.
Abstimmungsergebnis:
MEHRHEITLICH angenommen bei 1 Gegenstimme (Mohr) und 1 Enthaltung (Schumacher)

Die Beschlussvorlage muss nach dem Zukunftsausschuss vom 18.05.2022 , dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr vom 30.05.2022 und dem Ausschuss für Bau, Landschaft und Vergabe vom 31.05.2022 noch den Stadtrat am  20.06.2022 passieren!