Aktuelle Planungen und Hintergründe
12.08.2026
Frau Hilsmann vom KStA-Rhein-Berg titelte dort am 08.08.2026
Ein neues Quartier rund um Haus Staade:
Wohnen und Gewerbe mit Radweg – Bahnunterführung soll breiter werden.
Zitate aus dem Artikel:
„Rund um das Haus Staade oberhalb der Bahnlinie in Hoffnungsthal soll ein neues Quartier mit Wohn- und Gewerbeflächen entstehen. Die Stadt Rösrath und der Grundstückseigentümer, die Campus Staade GmbH, haben sich bereits auf einen Zeitplan verständigt: Noch in diesem Jahr soll (diesmal groß angelegt – Anmerkung des Vereins) das Vorhaben den politischen Gremien vorgestellt werden. Die Stadt rechnet auf Nachfrage mit einem Zeitfenster von etwa fünf Jahren für die Vorbereitung. Auch Bürgermeister Yannick Steinbach (Fors-Park) selbst spricht von einem „frühen Planungsstadium“ des Vorhabens und davon, „im Laufe des Jahres in die politischen Gremien“ zu gehen, „um das Projekt mit seinen dazugehörigen Verfahren vorzubereiten“.
„Tatsächlich fehlen bislang noch zentrale rechtliche Bausteine, ohne die ein Quartier dieser Größenordnung gar nicht entstehen kann: Erforderlich sind laut Stadt eine Änderung des Regionalplans, des Flächennutzungsplans sowie ein eigener Bebauungsplan.
Gespräch mit der Bezirksregierung.
Für die Regionalplanänderung gibt es nach Angaben von Stadtsprecher Marcel Roßmann „bereits positive Signale“ aus einem ersten Gespräch mit der Bezirksregierung. Die aktuelle Fassung ist erst seit knapp einem Jahr in Kraft – die Neuaufstellung hat sich über fast ein Jahrzehnt hingezogen. Für die nächsten 25 Jahre soll der Regionalplan die Entwicklung im Regierungsbezirk Köln steuern.“
Was im aktuellen Artikel des KStA nicht deutlich wird …
… ist die unrühmliche Geschichte des Bebauungsplanes 127, der vor 8 Jahren die von langer Hand (Rhein.-Berg. Kreis, Aggerverband und Stadt Rösrath) geplante „Agger-Sülz-Radwegführung“ (ASR) über das Gelände von Haus Staade sichern sollte – unter wohl deutlichen Zugeständnissen der Stadt an „Haus Staade“ damals. Das Scheitern dieser Planung war für die Stadt Rösrath sehr enttäuschend.
Rösrath scheint gut beraten, sich die Rechte für eine angemessene Wegführung des Agger-Sülz-Radweges juristisch einwandfrei zu sichern, sofern keine Zugeständnisse an eine Ausweitung der Bebauung in den Überschwemmungsbereich gegenüber dem Hochwasserschutz gemacht werden.
siehe ehemalige Planung des ASR
siehe Artikel des KStA vom 14.06.2018


Zur aktuellen Problematik –
Haus Staade war füher eine Wasserburg!
Die potenziell beplante Fläche ist zum großen Teil festgesetztes Überschwemmungsgebiet – u.a. gespeist von einem Bach (Ensenbach) der Lüghausener Hänge im Südosten.
Somit würden bei einer Bebauung – falls der Regionalplan tatsächlich geändert wird – mglw. große Flächen als Retentionsraum verloren gehen. Unser Verein warnt daher – wie schon 2018 der RBN – vor weiterer Vernichtung von Retentionsflächen.
In einem ersten ausführlichen, persönlichen Gespräch unseres Vorstands am11.8. mit BM Yannick Steinbach zur Hochwasser-Problematik wurden von ihm die potenziellen Gefahren gesehen, aber aus seiner Sicht aufgrund einer geplanten Bebauung nur im obersten Bereich (außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes?) als nicht problematisch betrachtet. Mit Hinweis auf die Haushaltssituation betonte er die Aussicht auf zukünftige Gewerbesteuereinnahmen.
Die weiteren (konkreten?) Planungen, die im kommenden SPV-Ausschuss am 7.9.2026 vorgestellt werden sollen, bleiben abzuwarten.
Wir werden diese Planungen weiterhin kritisch verfolgen.
Die angesprochenen Flächen im Westen bis zur Sülz sind im aktuellen Regionalplan von Ende 10/2025 noch als Landwirtschaftl. Freifläche definiert. Die Stadt Rösrath hatte bereits 2022 die Umwidmung des weiter östlich gelegenen Teils in einen ASB-Bereich (Allgemeine Siedlungsfläche) beantragt.

siehe Ausschussvorlage vom März 2022
Parallel dazu wurde die Aufhebung des ASB-Bereiches im Raum Lehmbach beantragt (Rö1) … was dem Hochwasserschutz entgegenkommt und einer „Reanimation“ des BPlan 55 widerspricht.
Weitere Aufschüttungen im Rahmen des >25 Jahre alten BPlan 55 scheinen daher unverantwortlich und rechtlich angreifbar.
Siehe auch:
https://verein.lebenswertes-suelztal.de/reanimation-bebauungsplan-55-lehmbach/
zur Geschichte:
„Haus Staade war früher eine Wasserburg: Auszug aus Wikipedia:
Das „Haus Stade“ liegt auf einem Wiesengelände an der Straße zum Rösrather Ortsteil Lüghausen. Seit dem Eisenbahnbau im Jahre 1909 ist es von Hoffnungsthal durch den mächtigen Bahndamm mit dem Bahnhof abgeschnitten. Die Gebäude wurden 1842 an dieser Stelle neu errichtet, nachdem der Vorgängerbau aus dem Jahre 1642 niedergebrannt war. Über dem Eingang auf der Südseite erinnert ein Wappenstein aus dem Jahre 1631 an die Familie von Loë, deren Name besonders mit der ehemaligen Wasserburg verbunden ist….“
Am 21.08.2026 hat auch der RBN (Bergischer Naturschutzverein e.V.) eine sehr deutliche Stellungnahme gegen diese Planungen des Investors abgegeben:
https://verein.lebenswertes-suelztal.de/wp-content/uploads/2026/08/RBN_Pressemitteilung-August-2026.docx
Nach Auskunft der Bezirksregierung Köln, die für den Regionalplan zuständig ist, wurde dem Antrag der Stadt Rösrath von 2022 (Ausdehnung des ASB-Bereichs nach Westen Richtung Sülz) bekanntermaßen nicht zugestimmt. Eine Änderung ist auch weiterhin nicht vorgesehen.
Allerdings gibt es Änderungen („Fexibilisierungen“) in der Landesentwicklungsplanung NRW (LEP NRW), die im Ziel 2-3 im „Grenzbereich“ (Unschärfe- Anschlussregelung) folgendes regeln:
Zitat KI:
„Da Regionalpläne oft im Maßstab 1:50.000 gezeichnet sind, weisen die Außengrenzen des ASB eine planerische Bereichsunschärfe auf. Der LEP NRW regelt hierzu eine wichtige Ausnahmen für die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne): [1, 2]
Anschluss an den Siedlungsraum: Gemeinden dürfen ausnahmsweise Bauflächen im regionalplanerischen Freiraum darstellen, wenn diese unmittelbar an den bestehenden Siedlungsraum anschließen und die Grenze des ASB im Regionalplan nicht auf einer harten, unmissverständlich deutlich erkennbaren Barriere (z. B. einer Autobahn oder einem Fluss) beruht. [1]
Flächensparende Entwicklung: Diese Flexibilität im Grenzbereich dient dazu, kleinere, bedarfsgerechte Abrundungen im Übergangsbereich zur freien Landschaft zu ermöglichen, ohne dass sofort ein langwieriges Änderungsverfahren des Regionalplans eingeleitet werden muss. [1, 2]“
In der angehängten Datei In der angehängten Datei findet Ihr mehr dazu!
Auch wenn die Ausdehnung des kleinen ASB-Bereichs (im Regionalplan braun gefärbt: also unmittelbar um die bestehenden Gebäude von Haus Staade) in die Freifläche nach Westen wohl kaum bis in den Überschwemmungsbereich reichen dürfte, so ist es unserer Einschätzung nach dennoch im Sinne des Hochwasserschutzes nicht vertretbar, da der festgesetzte Überschwemmungsbereich vom Hochwasser 2021 gar übertroffen wurde. Die aktuellen Darstellungen darüber liegen uns leider hierzu (noch) nicht vor.
Heute betrtichtet der Kölner Stadt-Anzeiger über die zunehmende Kritik an den Vorstellungen zur Bebauungsplanung um Haus Staade:
https://verein.lebenswertes-suelztal.de/wp-content/uploads/2026/09/KStA_20260801_Kritik-zu-Plaenen-Haus-Staade.jpg