Einheitsbuddeln ist eine Baumpflanzaktion, die anlässlich des Tags der Deutschen Einheit 2019 von Schleswig-Holstein ins Leben gerufen wurde. Die Idee des Projektes ist es, eine neue Tradition für den deutschen Nationalfeiertag zu begründen und jedes Jahr am 3. Oktober für jeden Menschen in Deutschland einen Baum zu pflanzen.
An der Aktion von Stadtwerke Rösrath, Stadt Rösrath und Holzkontor Rhein-Berg-Siegerland haben sich am 3.10.2024 neben den genannten Initiatoren zahlreiche Bürger beteiligt – Erwachsene und viele Kinder. Die Anmeldezahl übertraf die Erwartungen, so dass die Anmeldefrist 20. September nicht verlängert werden konnte.
Vor Ort (in einem Waldgebiet bei Georgshof/Fußheide) wurden – unter der „Leitung“ von Christoph Schmidt (seit Mai 2022 neuer Vorstand der Stadtwerke Rösrath) sowie 2 Mitarbeitern vom Holzkontor Rhein-Berg-Siegerland – in zeitlichem Abstand von ca. 1,5 Std. 3 Gruppen fachmännisch angeleitet, Baum-Setzlinge zu pflanzen.
Vier Arten standen zur Auswahl: Wildkirsche, Roteiche, Elsbeere und Weißkiefer.
2 Mitarbeiter vom Holzkontor gaben ausführliche Hinweise zum Pflanzen der Baumsetzlinge und führten diese praktisch vor. Die Setzlinge und das Werkzeug (verschiedene Spaten) sowie die Stützstöcke und Schutzschalungen wurden gestellt.
Die Hinweise kamen für alle Mitwirkenden prima rüber – teils mit unterhaltsamen Einlagen zur besonderen Animation auch der zahlreich anwesenden Kinder. Die Aktion ist als voller Erfolg zu werten, schärft sie doch die Sinne für den Klimawandel, den Wert des Waldes und das Bewusstsein, nicht ganz hilflos zu sein, sondern etwas Sinnvolles praktisch mit anzupacken. Eine (mindestens 1x jährliche) Wiederholung der Aktion sollte unbedingt angestrebt werden.
Teil 3: Komplett überarbeiteter Entwurf des LAP berücksichtigt die teils sehr ausführlichen Einwendungen von Bürgern und Vereinen.
Am 12.06.24 wurde im Bau-, Landschafts-und Vergabe-Ausschuss (BLV) der völlig neu überarbeitete Entwurf zum Lärmaktionsplan (LAP) „andiskutiert“, schließlich jedoch wegen dringendem Diskussionsbedarf einiger Fraktionen, auf September vertagt- wahrscheinlich auf den 2.9. im SPV , mglw. auch eine Stunde vorher in einer Sondersitzung des BLV. Endgültig entschieden werden sollte dann im Stadtrat am 16.9.
Der Kölner Stadt-Anzeiger vom 14.06. berichtete darüber:
Hintergrund: siehe Auszug aus derSitzungsvorlage für den Ausschuss für Bau, Landschaft und Vergabe am 12.06.2024: „Die Stadt Rösrath bedankt sich bei Ihren Bürgerinnen und Bürgern für ihr Engagement und freut sich, einen überarbeiteten Lärmaktionsplan vorzustellen. Im Folgenden wird auf einige Punkte der Stellungnahmen eingegangen. Für detailliertere Informationen verweist die Stadt Rösrath auf die Abwägung.
Die Daten des vorliegenden Lärmaktionsplans wurden im Rahmen der Überarbeitung auf den relevanten Stand gebracht. Es werden hierzu die repräsentativen Daten des LANUV aus 2019 verwendet, die nicht durch die Corona-Pandemie verfälscht wurden. Diese stellen die einheitliche Datengrundlage für Kommunen der Größenordnung Rösraths in NRW dar, die nicht selber Ballungsraum sind. Der Bereich der L 284 zwischen der K 23 und Lehmbach ist dadurch wieder in die Betrachtung eingeflossen. Redaktionelle inhaltliche Fehler aus dem bisherigen Berichtsentwurf wurden in diesem Zusammenhang korrigiert. Aufbau, Struktur und Inhalte wurden im Rahmen der Überarbeitung des LAP angepasst und enthalten u. a. ausführlichere Maßnahmenbeschreibungen zum Thema Geschwindigkeitsreduzierungen, dem Ausbau der Radwegeinfrastruktur und der multimodalen Verknüpfung von Verkehrsmitteln.
Im Zuge dessen wurden Geschwindigkeitsreduzierungen als grundsätzlich wirksame Maßnahme zur Lärmreduktion, besonders auf den Hauptverkehrsstraßen, identifiziert. Eine Geschwindigkeitsreduzierung um 20 km/h innerorts bedeutet pauschal eine Lärmreduzierung von ca. 3 dB(A). Dies stellt eine signifikante Minderung der wahrnehmbaren Lautstärke des Verkehrslärms dar. Innerhalb geschlossener Ortschaften trägt dies zu einer erheblichen Verbesserung der Lärmsituation für die betroffenen Anwohner bei. … Durch die bewusste Zusammenführung der Tempo 30-Beschränkungen zwischen den Ortsteilen Hoffnungsthal und Rösrath-Mitte an der Einmündung „Am Sommerberg“ wird ein zusätzliches Beschleunigen und Abbremsen zwischen den geschwindigkeitsreduzierten Bereichen, und somit eine zusätzliche Lärmquelle, vermieden.
Neben der Reduzierung der Lärmimmissionen werden auch die schädlichen Abgase (NOX, SO² etc.) wesentlich vermindert und führen somit zu einem positiven Aspekt für die Umwelt und die direkten Anwohner. Durch die Temporeduzierung wird auch der Ausstoß von CO² gemindert und somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Nicht zuletzt wird der örtliche Einzelhandel durch die Geschwindigkeitsreduzierung profitieren. Die reduzierte Durchfahrtsgeschwindigkeit führt stadtplanerisch zu einer Attraktivierung der Ortskerne, die Aufenthaltsqualität wächst durch die reduzierte Lärm- und Schadstoffbelastung. Der Aufenthalt in einem Straßencafé ist an einer Tempo 30-beschränkten Straße wesentlich attraktiver als an einer Tempo 50-Straße.
Die Stadt Rösrath steht mit ihrem Bemühen um Tempo-Reduktionen zur Lärmminderung an den Hauptverkehrsstraßen keineswegs alleine – im Gegenteil!
Ganz aktuell: Stadt Köln bestätigt Verwaltungsgericht Köln: Tempo 30 auf der Luxemburger Straße
Aspekte aus der Kommentierung dazu – Zitat: „… Eines dürfte nicht gelingen: Hardcore-Automobilisten davon zu überzeugen, dass es eine Studie gibt, das sich bei entsprechender Ampelschaltung mit Tempo 30 genauso schnell vorankommen lässt, wie mit 50 km/h. Siehe Tempolimit-Debatte im Allgemeinen. Auch der wilde Aufschrei der Kölner Kommunalpolitik zur Tempo 30 Entscheidung die Luxemburger betreffend zeugt davon, dass die rahmengebende Politik nicht verstanden hat, dass sie mit den aktuell geltenden Regelungen und Gesetzen ihren eigenen politischen Gestaltungsspielraum eingeschränkt hat. Die Verwaltung musste so handeln .…“
Der Kölner Stadt-Anzeiger bringt in seiner Ausgabe vom 14.06. noch zwei weitere, interessante Artikel zum Thema “ Tempo 30″, die die Notwendigkeit und den nachvollziehbaren Trend zu begründeten Temporeduktionen aufzeigen sollen:
10.06.2024
Heute im Kölner Stadt-Anzeiger zu den Plänen der Verwaltung
CDU: „… Die Verwaltung könne nicht „mit einem Rösrath komplett ummodelnden Thema“ ankommen und dann nicht die notwendige Zeit dafür lassen …“
Fakt ist: Verglichen mit der alten Vorlage des LAP – die zu Recht von den Bürgern dtl. kritisiert wurde – sind die aktuellen Planungen zu Rösrather Tempobegrenzungen zwecks Lämrminderung im neuen Entwurf des LAP (Lärmaktionsplan) recht weitreichend – wenn auch durchaus begründet. Dies mag so manchen Rösrather (Autofahrer) überraschen.
Daher erscheint eine Diskussion im Vorfeld durchaus sinnvoll.
Andererseits drängt die Zeit: der Beschluss der 4. Runde des LAP sollte eigentlich bis 18.7. dem Landesamt vorgelegt werden. Allerdings erscheint dieser Termin nicht ganz zwingend. Von größerer Bedeutung ist der Termin Ende Oktober beim LANUV (18.10.), das bis spätestens 18.1.2025 die Berichte über das Bundesumweltamt an die EU weitergeleitet haben muss.
Es wäre also zeitlich noch möglich eine straffe und sachliche Diskussion zu den Spielräumen der Verwaltung bezüglich der Tempobegrenzungszonen zu führen.
Die Diskussion nach Offenlage erfolgt nach Auskunft der Stadt Rösrath erst im nächsten Ausschuss für Bau, Landschaft und Vergabe, der vom 14.05.2024 auf den 12.06.2024 verlegt wurde.
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt es einen gemeinsamen europäischen Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung. Dabei werden nach einheitlichen Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfangreiche, strategische Lärmkartierung ermittelt. Auf Grundlage der Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt.
Umsetzung in Deutschland
Die Umgebungslärmrichtlinie ging mit einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht über. Der sechste Teil des BImSchG „Lärmminderungsplanung” umfasst die Paragrafen 47a bis 47f und beinhaltet – neben Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen – Aussagen zu Zuständigkeiten, Zeiträumen und Anforderungen an Lärmkarten und Lärmaktionspläne.
Lärmaktionspläne sind zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Gemeint sind damit belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die gemäß § 47 b Satz 1 Nr. 1 BImSchG als Umgebungslärm bezeichnet werden.
Diese Kriterien sind erfüllt, sobald Lärmkarten vorliegen. Daher sind Lärmaktionspläne für alle Bereiche aufzustellen, für die Lärmkarten vorliegen, unabhängig davon, wie hoch die Lärmpegel in den betreffenden Bereichen sind und ob und wie viele Menschen vom Lärm betroffen sind. Ein Ermessensspielraum besteht nur bei der Frage, ob und welche Maßnahmen vorgesehen werden, nicht aber bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans. Die Städte und Gemeinden veröffentlichen Ihren Lärmaktionsplan und erteilen Auskünfte über ihre Planung.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept. Der Lärmaktionsplan ist kein einzelner Plan, den man – wie etwa einen Flächennutzungsplan – an die Wand hängen und betrachten kann. Der Lärmaktionsplan besteht aus dem Maßnahmenplan und weiteren dazugehörigen Unterlagen, wie z.B. dem Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten bei der Lärmaktionsplanung zu größtmöglicher Transparenz. Die Öffentlichkeit soll die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne aktiv mitzuwirken. Dazu müssen die zuständigen Behörden die Lärmkarten – auch unter Einsatz der verfügbaren Informationstechnologien – zugänglich machen. Die Öffentlichkeit kann sich über die Lärmsituation informieren und anschließend ihre Interessen zur Lärmminderung in die Lärmaktionspläne einbringen.
Phase 1 der Öffentlichkeitsbeteiligung Die Öffentlichkeit wird frühzeitig eingeladen, an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken. Dazu werden folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
die Ergebnisse der Lärmkartierung (Karten mit Bericht zu den Ergebnissen)
die Erforderlichkeit der Planaufstellung bzw. Planüberprüfung
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
ggf. der zu überprüfende Lärmaktionsplan und
ggf. verschiedene Vorschläge zur Lärmminderung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung jeweiliger Maßnahmen
Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass sich die zuständige Behörde mit den Anregungen inhaltlich auseinandersetzen muss. Die Anregungen müssen nicht zwingend in den Lärmaktionsplan einfließen.
Phase 2 der Öffentlichkeitsbeteiligung Ortsübliche Bekanntmachung des Lärmaktionsplanentwurfes bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans
Gelegenheit für die Öffentlichkeit sich innerhalb einer angemessenen Frist erneut zu äußern
Berücksichtigung der Eingaben bei der Entscheidung über die Annahme des Plans
Für einen erfolgreichen Lärmaktionsplan ist es erforderlich, dass alle Beteiligten eng kooperieren. Daher sollte bereits in der Phase 1 der Öffentlichkeitsbeteiligung auch eine Beteiligung anderer Behörden bzw. Fachämtern usw. erfolgen.
Für jeden Ort mit bestehenden Lärmkartierungen können die Lärmkarten zu den Qualitäten des Umgebungslärms (Straße, Schiene, Flug, Industrie) hier eingesehen werden. Für die verschiedenen Lärmquellen (Straßen, Schienen, Flughäfen und Industrie und Gewerbe) gibt es jeweils spezielle Berechnungsmethoden, nach denen die Ermittlung der Schallpegel erfolgt.
Datengrundlagen Straßenverkehrslärm
Ein europaweit harmonisiertes Berechnungsverfahren (CNOSSOS-EU) ist seit dem 31. Dezember 2018 vorgeschrieben und kommt erstmals bei der vierten Runde der Lärmkartierung 2022 zur Anwendung. Daher sind die Lärmkarten der 4. Runde nicht mit den Lärmkarten der vorherigen Runden vergleichbar. Die Berechnungsverfahren berücksichtigen neben den jeweiligen Quellgrößen (z.B. Verkehrsstärke und -zusammensetzung, Geschwindigkeit, Straßenoberfläche) auch die Ausbreitungsbedingungen (z.B. Abstand von der Straße, schallmindernde Hindernisse, Einfluss des Geländes).
Die Anzahl der lärmbetroffenen Menschen in Wohnungen, die innerhalb der jeweiligen Isophonen-Bänder liegen, wird ab der vierten Runde nach der „Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm“ (BEB) ermittelt. Ab der 4. Runde enthalten die Lärmkarten zudem Angaben über die geschätzte Zahl der Fälle
ischämischer Herzkrankheiten,
starker Belästigungen und
starker Schlafstörungen.
In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für die Lärmkartierung zuständig. Die Gemeinden werden bei der Berechnung der Lärmkarten durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) unterstützt. Das LANUV betreibt eine moderne Lärmdatenbank mit den notwendigen Daten für die Lärmkartierung und berechnet die Lärmkarten.
Das LANUV nutzt Daten des Landesbetriebs Straßenbau NRW (Straßen.NRW), von GeoBasis.NRW, IT.NRW (CENSUS), Bezirksregierungen sowie den Kommunen.
Verkehrsmengen und – zusammensetzung
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Straßenoberfläche
Geodaten mit Höhenangaben zur Abbildung der Geländeoberfläche und Steigungen
schallmindernde Hindernisse – Lärmschutzbauwerke
Gebäudedaten
Der Hauptaufwand (90 %) bei der Lärmkartierung entsteht bei der Datenerhebung und Datenaufbereitung.
Die Qualität der Kartierungsergebnisse hängt entscheidend von der Qualität der Eingangsdaten ab. Deshalb ist die Qualitätssicherung der Daten sehr wichtig. Das LANUV erfasst die landesweit verfügbaren Geo- und Verkehrsdaten für die Lärmkartierung, prüft sie auf Plausibilität und veredelt diese zu dem akustischen Modell, das der Schallausbreitungsrechnung zugrunde gelegt wird. Die Qualitätssicherung erfolgt durch vordefinierte Prüfspezifikationen mit automatisierten Abfragen und Sichtprüfungen. Die zuständigen Städte und Gemeinden können mittels einer zur Verfügung gestellten WebGIS-Anwendung die Eingangsdaten ebenfalls nochmals überprüfen und ggf. korrigieren und ergänzen.
Straßenverkehrslärm In den Lärmkarten „Straße“ werden die Lärmbelastungen für Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr dargestellt.
Berechnet werden die Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen auf Grundlage von Verkehrsmengen aus der Bundesverkehrswegezählung. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) erhebt diese Zahlen regelmäßig in einem 5-jährigen Turnus. Anmerkung: „Dieser Turnus ist z.B. 2015-2020-2025. Da die Zahlen für 2020 (und 2021) u.a. dtl. coronabedingte Verzerrungen/Rückgänge aufweisen, also eine nicht zuverlässige Datenbasis darstellen, wurden vom LANUV für den LAP 4. Runde statt der aktuellsten Zahlen aus 2021 überwiegend die Daten aus einer Hochrechnung für 2019 ausgewählt. Warum dies nicht für Rösrath passiert ist bleibt ungeklärt“ (= tel. Auskunft des LANUV – Aufgabenschwerpunkt EU-RL Umgebungslärm – nach einer Anfrage unseres Vereins von April2024).
Alle Modell- und Ergebnisdaten werden über das Internet den Kommunen zum Download zur Verfügung gestellt. Diese Daten dienen den Kommunen als Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Mit den Daten können die Potenziale verschiedener Maßnahmen zur Lärmminderung berechnet werden.
https://www.nwsib-online.nrw.de/ Kartierung der Verkehrswegezählungen von 2019 (KFZ/Tag bzw. Schwerlastverkehr/Tag) am Beispiel Rösrath (Die Zahlen sind eine Hochrechnung für 2019, die den Corona-Effekt der Zahlen von 2021 nicht enthalten und daher vom LANUV für den LAP 4. Runde empfohlen wurden)
https://www.nwsib-online.nrw.de/ Kartierung der Verkehrswegezählungen von 2021 (KFZ/Tag bzw. Schwerlastverkehr/Tag) Schwerlast/Tag) am Beispiel Rösrath, Ortsdurchfahrten gelb markiert! Die Karte weist für 2021 im Abschnitt der L284 in Hoffnungsthal zw. der Hofferhofer Str. und Lehmbach KFZ-Zahlen < 3 Mill. (7536×365=2,75 Mill.) aus, weshalb dieser Bereich für die 4. Runde des LAP aus der Lärmkartierung verschwindet und somit betr. Lärm offiziell ohne Bedeutung ist – unabhängig davon, wie hoch der Lärm tatsächlich ist/war und dass diese Zahlen von 2021 wegen Corona klar hinterfragt werden müssen. (Die 2021-Zahlen sind durch Corona „falsch“ niedrig, weshalb sinnvollerweise die für 2019 hochgerechneten Zahlen für den LAP 4. Runde herangezogen werden sollten.)
Am 14./15. Juli 2021 wurde Rösrath schwer getroffen von einer Flutkatastrophe, die durch einen räumlich weit ausgedehnten, zeitlich lang andauernden Starkregen ausgelöst wurde. In zerklüfteten Mittelgebirgslandschafen wie an der Ahr oder der Sülz raten Experten wie der Bonner Hydrologe Thomas Roggenkamp seit langem, zur Vorsorge an den Nebenbächen anzusetzen, die sich wie ein Adersystem in die Flüsse ergießen.
Die Gefahr für Rösrath droht auch nicht allein durch die Sülz und nicht erst bei einem räumlich ausgedehnten Starkregen – schon räumlich begrenzte heftige Starkregen können massive Schäden verursachen. Die Verwüstungen am Freibad Hoffnungsthal am 14.7.2021 wurden zum Beispiel einzig und allein durch Sturzfluten des Knipperbachs und seiner Nebenbäche verursacht.
Es gibt weitere Nebengewässer der Sülz, die bei Starkregen große Schäden verursachen können und verursacht haben. Namentlich genannt seien der Rothenbach, der Mühlengraben und der Hammergraben. Das größte Gefahrenpotenzial geht unserer Meinung nach aber vom Knipperbach und seinen Nebengewässern aus, die vor allem die Wohnbebauung an der Bleifelder Straße, das Ortszentrum von Hoffnungsthal und die Bahnstrecke bedrohen. Deshalb haben wir uns als Verein den Knipperbach als erstes vorgenommen – andere Gewässer werden später folgen.
Initiative ergriffen Um mit der Vorsorge gegen drohende Wassergefahren in der Stadt Rösrath voranzukommen, haben wir die Initiative ergriffen und der Stadt vorgeschlagen, gemeinsam bei der Bezirksregierung die Einstufung des Knipperbachs als Risikogewässer zu beantragen. Bei Bürgermeisterin Bondina Schulze und dem zuständigen Fachbereichsleiter Christoph Herrmann stießen wir mit unserem Anliegen auf offene Ohren. Wir formulierten und begründeten den Antrag, der dann gemeinsam von der Stadt Rösrath, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und unserem Verein an die Bezirksregierung gestellt wurde. Der Antrag wird auch vom Aggerverband und den Stadtwerken unterstützt. Dieser gemeinsame Antrag ist ein wichtiger Schritt nach vorne.
Warum Einstufung des Knipperbachs als Risikogewässer?
Der Knipperbach würde dadurch erst einmal offiziell als Risiko anerkannt, drohende Überschwemmungen müssten analysiert, berechnet und kartiert werden, der Bach würde einer laufenden Beobachtung unterzogen, und Hochwasserschutzmaßnahmen könnten eher gefördert werden. Die Einstufung als Risikogewässer bewirkt allein aber noch keinen besseren Schutz gegen Überflutungen – der wird erst durch Schutzmaßnahmen erreicht.
Generell geht es darum, den Gewässern mehr Raum zu geben, Wasser zurückzuhalten und Fließgeschwindigkeiten zu reduzieren. Das ist im Falle des Knipperbachs besonders schwierig, weil die „natürlichen“ Rückhalteräume fast vollständig bebaut sind. Die Lösungssuche ist auch schwierig wegen der Vielzahl der Betroffenen und Beteiligten mit ihren unterschiedlichen Interessen: Anwohner, Waldbesitzer, Stadt, Stadtwerke, Kreis, Bezirksregierung, Aggerverband, Deutsche Bahn, Naturschutz, usw. Klar ist auch, dass es keine Einzelmaßnahme gibt, mit der alle Probleme gelöst werden können. Einen hundertprozentigen Schutz kann es nicht geben.
Wir versuchen aber, alle Beteiligten mit ins Boot zu holen. Deshalb werden wir in den nächsten Monaten weitere Schritte unternehmen: ein informatives Video über den Knipperbach drehen und veröffentlichen, Begehungen mit Behörden und öffentliche Begehungen anbieten, Vorschläge sammeln und diskutieren, öffentliche Veranstaltungen – möglichst mit der Stadt und anderen – durchführen. Wir haben auch schon ganz konkrete Schutzmaßnahmen vorgeschlagen. Aber sicher kommen von Anwohnern oder anderen Beteiligten noch weitere und vielleicht bessere Vorschläge: die alle müssen besprochen und bewertet werden. Als Verein ziehen wir naturnahe Lösungen technischen Bauwerken vor. Wir wollen jedenfalls die nächsten Monate am Ball bleiben, damit in absehbarer Zeit pragmatisch wirksame Maßnahmen gefunden, beschlossen und umgesetzt werden können.
Für einen besseren Schutz gegen Hochwasser und Starkregen in Rösrath: gemeinsam und konsequent handeln!
Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln. Der Regionalrat Köln hatte in seiner 5. Sitzung am 10. Dezember 2021 (auf Grundlage der von der Regionalplanungsbehörde vorgelegten Planunterlagen) beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Der Regionalplan gibt den Rahmen für die Planungen der Stadt vor, insbesondere für den Flächennutzungsplan (FNP) – was dem Regionalplan widerspricht, darf auch nicht im FNP stehen.
In einem Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers dazu heißt es : … Bei der Gewerbeansiedlung will Rösrath auf Gewerbeflächen in „Lehmbach-Nord“ verzichten, worauf sich die Politik schon lange geeinigt hat. Das Gelände soll als Überschwemmungsfläche dienen und unbebaut bleiben. Dafür soll eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen den Ansiedlungen Hofferhof und Stöcken für Handwerksbetriebe zur Verfügung gestellt werden können. … Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben innerhalb der Auslegungsfrist vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022 die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplans.
Warum ist der Regionalplan von besonderer Bedeutung? Der Regionalplan gibt die Planungsziele für die Gemeinden vor, die diese in der kommunalen Bauleitplanung umsetzen: in der Neuaufstellung des Regionalplans sind vorgesehene Veränderungen (Zuwachs, Wegfall) von ASB (Allgemeine Siedlungsbereiche) und GIB (Gewerblich und industriell genutzte Bereiche) dargestellt.
Im Vorfeld der Sitzung warnte der RBN in einer Notiz des Kölner Stadt-Anzeiger vor den Folgen der geplanten Änderungen im Regionalplan Konkret geht es dabei u.a. um die neuen Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB Rö 2,3,4) im Bereich Hoffnungsthal; die Sülzaue westlich von Haus Stade ist in der Abb. mit Rö 2 markiert
sowie um die Neu-Ausweisung von GIB-Flächen im Bereich östlich vom Hofferhof (Kleinbliersbach-Großbliersbach =Rö8) die auf den folgenden Veränderungskarten in GRÜNmarkiert sind.
geplante GIB-Fläche Rö 8 südwestlich der Hofferhofer Str. zw. Klein- und Großbliersbach
Blicke wie diese (Standpunkt Großbliersbacher Weg) wird es bei einer Umsetzung dieser Änderung im Regionalplan dann nicht mehr geben. (re. im Bild die Bushaltestelle Stöcken) Zitat aus dem KStA: „Eine „ökologische Katastrophe“ wäre … die ins Auge gefasste Ausweisung eines Gewerbegebiets zwischen Kleinbliersbach und Großbliersbach, so vom Hofe. Dadurch würde nicht nur der Weite Blick über die Kölner Bucht zerstört…“
Gedächtnis-Protokoll der Planungs-Ausschuss-Sitzung vom 29.05.2022 zu TOP 3:Diskussion der Änderungswünsche zum Regionalplander Bez.-Reg. Köln Nach einer kurzen Vorstellung der Änderungswünsche der Stafdt Rösrath durch Herrn Funke erfolgte die Diskussion. Herr Mohr (GRÜNE):lehnt die Änderungen weitgehend ab (zu viele ASB und Zersiedelung, er fordert die Konzentration auf nur 1 neue Gewerbeansiedlung (Rambrücken) statt 2; ASB nahe Friedhof Volberg wird auch in Frage gestellt, Klares NEIN zum Hofferhof!? Herr Herrmann erwidert: Rambrücken noch lange nicht sicher (Anmerkung d. Red. : warum eigentlich? sind die Grundstückspreise zu hoch?), Druck vom lokalen Klein- und Mittelbetrieben sei hoch; ASB am Büchel/Friedhof sei gut angebunden und absolut sinnvoll. Herr Büscher spricht für die ausgewiesenen GIB, Rösrath habe zu wenig Ausdehnungsflächen für Gewerbe Herr Bachmann (Ausschusvorsitzender) weist darauf hin, dass nicht zu viel von vornherein gestrichen werden sollte, da die Bez.Reg. sicher selber noch streichen wird und Rösrath froh genug sein kann, wenn überhaupt einige Änderungswünsche berücksichtigt werden. Herr Steinbach spricht Rö 9 (lt. Funke für Photovoltaik vorgesehen!) und Rö 8 an Herr Herrmann: gibt zu bedenken, dass die vorgelegten Änderungswünsche lange bedacht und entwickelt wurden, vor allem, da weitere GIB im Sülztal zu Recht wegen der ausgewiesenen Überschwemmungsflächen nicht mehr in Frage kommen (so die Rücknahmepreis des ASB in Lehmbach) Herr Bachmann: beantragt schließlich Abstimmung zu den Änderungswünschen insgesamt. Abstimmungsergebnis: MEHRHEITLICH angenommen bei 1 Gegenstimme (Mohr) und 1 Enthaltung (Schumacher)
Die Beschlussvorlagemuss nach dem Zukunftsausschuss vom 18.05.2022 , dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr vom 30.05.2022 und dem Ausschuss für Bau, Landschaft und Vergabe vom 31.05.2022 noch den Stadtrat am 20.06.2022 passieren!
11.05.2022 (update 12.05.) Landtagskandidaten zum Hochwasserschutz
Sieben Wahlprüfsteine des Vereins Lebenswertes Sülztal
Zehn Monate nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 ist noch fast nichts passiert, um den Hochwasserschutz (im Einzugsgebiet der Sülz betr. Rösrath) erheblich zu verbessern. Hochwasserschutz ist Ländersache. Deshalb hat der Verein sieben grundlegende Bausteine zum Hochwasserschutz definiert und die LandtagskandidatInnen dazu angeschrieben und befragt. Mit Ausnahme von Reul (CDU) und Lemmer (SPD) haben alle angeschriebenen Kandidaten der Wahlkreise WK21 und WK22 geantwortet. zur Erläuterung: WK 21 = RBK I (Rösrath, Bergisch-Gladbach); WK 22 – RBK II (Burscheid, Kürten, Leichlingen, Odenthal, Overath, Wermelskirchen) Im folgenden die Befragung (Prüfsteine), eine Übersicht der Antworten sowie eine Bewertung
Liebe Freunde und Mitglieder des Vereins Lebenswertes Sülztal e.V. !
Pandemiebedingt fand unsere letzte Mitgliederversammlung am 07.03.2020 statt – zu einem Zeitpunkt, als in NRW die ersten Fälle von Covid19-Infektionen aufgetreten waren. Seitdem wurde unsere MV für 2021 – das Jahr, in dem unser Verein sein 10-Jähriges Bestehen „feiern“ konnte – zweimal verschoben, zuletzt sollte sie am am 04.12.2021 stattgefunden haben. Hier nun die EINLADUNG zur MV am 06. Mai 2022 um 18:30 im Lehmbacher Hof
Am 12.09.2021 veranstaltete der Verein eine Openair-Fachtagung zu den katastrophalen Starkregen-/Hochwasser-Ereignissen vom 14./15.07.2021 in Rösrath. Hier hatten wir bereits darüber berichtet.
DOKUMENTATION: zu dieser Veranstaltung werden nach und nach die Fach-Beiträge der Referenten sowie der 3 Berichte Betroffenener an dieser Stelle eingestellt bzw. verlinkt werden.
Alle Mitbürger*innen und Betroffene sind eingeladen, sich durch Kommentare am Schluss des Beitrags an einer offenen Diskussion zu beteiligen.
Der unter TOP 14 vorgesehene Aufstellungsbeschluss zumBP 129 „Sülzufer West – Hoffnungsthal, täuscht darüber hinweg, dass die gute Absicht, schlimmere Bebauungen verhindern zu wollen, oftmals leider nicht realisiert wird. So wurde auch der BP 115 (Bergische Landstr. – In den Backeswiesen) vor Jahren ins Leben gerufen, um Schlimmeres zu verhindern – mit der Folge, dass 2 große Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen an anderer Stelle entstanden sind, die bei der jetzigen Flut riesige Probleme gemacht haben: hier hatte die Feuerwehr mit mehreren Einsatzfahrzeugen tagelang zu tun, um diese leerzupumpen.
Unser Verein hatte damals davor gewarnt, in diesen Bereichen überhaupt Tiefgaragen zu genehmigen, die für eine Überflutung nicht ausgelegt sind.
TOP 15 – Flächennutzungsplan, 35. Änderung „Retentionsraum Sülzbogen“
TOP 22 – Fraktionsantrag der Fraktion von ZLR hier: Beschluss eines Baustopps für alle von der Überschwemmung am 14. und 15.07.2021 betroffenen Gebiete. Hier fordert fordert die Politik erste Konsequenzen aus der Flutkatastrophe:
Was halten Sie von den beabsichtigten Maßnahmen und Vorschlägen? Welche Anregungen haben Sie als Betroffene?
Gerne können Sie sich hier an einer Diskussion beteiligen.
(Eine Anmeldung ist nur beim ersten Mal erforderlich!)
Der Verein hält wegen der Dringlichkeit der Informationen – nicht nur für die betroffenen Bürger der Stadt – an seiner Planung für den 11./12.09.2021 fest. Bis dahin sind immerhin 2 Monate nach der Katastrophe vergangen! Der Veranstaltungsort – Coronaschutzbedingungen werden eingehalten – wird noch bekannt gegeben! Die Einladung an die Bürgermeisterin zur Beteiligung bleibt weiterhin bestehen.
für die Erhaltung und aktive Gestaltung der Sülzauen, – für Umwelt-, Natur- und Hochwasserschutz, – für Nachhaltigkeit, Lebensqualität und Bürgerengagement!